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Annika Klose
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Frage von Tom A. •

Am 16. September 2024 wurde der Referentenentwurf zur Neuregelung der Betreuervergütung veröffentlicht. De facto werden falsche Anreize gesetzt, die Vergütung sinkt. Wie stehen Sie dazu?

Quelle:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_Neuregelung_Betreuerverguetung.html?nn=13870

Ich arbeite als selbstst. Berufsbetreuer. Hauptsächlich arbeite ich mit Suchtkranken und psychisch Kranken. Die meisten leben zu Hause oder in den WGs. Der Referentenentwurf beschneidet die Vergütung für in der Wohnung lebende Klienten, erhöht sie aber nur etwas für die Heimbewohner. Ambulant vor stationär hat ausgedient? Die Selbstbestimmung wird erheblich leiden. Mein Büro alleine würde rund 10.000 € weniger im Jahr vereinnahmen. Das System Betreuung wird einen erheblichen Flurschaden nehmen, die Betreuungsvereine und selbstst. Berufsbetreuer werden noch schneller aufgeben müssen, Qualitätseinbußen drohen. Die Leidtragenden werden die betreuten Menschen sein. Vakante und neue Betreuungen werden haufenweise als Behördenbetreuungen bei der Kommune landen. Das kann nicht das gewünschte Ziel sein.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement zu diesem Thema.

Zunächst möchte ich betonen, dass ich mich freue, dass bereits ein Referentenentwurf zur Neuregelung der Betreuervergütung vorliegt. Hierfür wurde die Evaluierung des 2019 in Kraft getretenen Gesetzes vom Bundesministerium für Justiz auf Bitten des Parlamentes deutlich früher abgeschlossen. Damit ist sichergestellt, dass die parlamentarische Beratung einer Vergütungsreform noch in dieser Legislaturperiode erfolgen und abgeschlossen werden kann.

Es haben sich neben Ihnen bereits viele weitere Betreuungsvereine nach Veröffentlichung des Entwurfes an uns gewandt. Dabei standen ebenfalls insbesondere die zu geringe Vergütungserhöhung sowie die fehlende Dynamisierung in der Kritik.

Für uns als SPD ist klar: Die Betreuungsvereine und Berufsbetreuer:innen leisten eine unverzichtbare Arbeit. Ohne die exzellente Arbeit der Betreuungsvereine und Berufsbetreuer:innen wäre der Grad an Selbstbestimmung und Autonomie, den viele betreute Personen in Deutschland haben, nicht zu erreichen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird die Anzahl an Betreuungsfällen in den kommenden Jahren sogar noch weiter zunehmen. Bricht die professionelle Betreuung weg, fällt die Verantwortung wieder zurück an die Kommunen. Dies ist unbedingt zu vermeiden, denn dort fehlt es finanziell wie personell an den notwendigen Kapazitäten.

Weil für viele Betreuungsvereine eine Reform der Betreuervergütung 2025 zu spät käme, haben wir uns bereits im vergangenen November für eine vorgezogene inflationsbedingte Anpassung der Kostenpauschale eingesetzt. Diese beträgt monatlich 7,50 Euro pro Betreuung für Berufsbetreuer:innen und einer jährlichen Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 24 Euro für ehrenamtliche Betreuer:innen. Diese Anpassung begegnet den massiven Kostensteigerungen, die seit 2019 durch gestiegene Energie-, Material- und Fahrtkosten sowie Tariferhöhungen zu einer weiteren Zuspitzung der finanziellen Situation der Betreuungslandschaft geführt haben. Dies war als kurzfristige Überbrückungsmaßnahme gut und richtig, jedoch läuft der Inflationsausgleich zum 31.12.2025 ersatzlos aus.

Wir brauchen darum dringend eine zügige Weiterentwicklung des gesamten Vergütungssystems. Entscheidend bei der weiteren Beratung des Entwurfs ist für uns dabei, dass der Gesetzentwurf zur Anpassung der Vergütungsstruktur im Betreuungswesen eine verlässliche Finanzierungsgrundlage schaffen muss, die die Erfahrung, Komplexität und Verantwortung der Betreuer:innen berücksichtigt. Dabei soll die Attraktivität des Berufsfelds insgesamt erhöht werden. Darüber hinaus werden wir bei der Reform darauf drängen, Mechanismen einzubauen, die eine künftige Anpassung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung beinhalten. Die Vergütung muss die tatsächlichen Kosten und Aufwände der rechtlichen Betreuung erfassen.

Jedoch liegt eine wichtige Verantwortung ebenfalls bei den Landesregierungen. Ohne sie wird es keinen Konsens im Bundesrat geben. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann der Bund das Vergütungssystem nicht direkt finanzieren. Dabei sind auch die Möglichkeiten der Kompensation des Bundes durch Gerichtskostenerhöhungen begrenzt. Aktuell befindet sich der Referentenentwurf in der Länder- und Verbändebeteiligung. Nach jetzigem Planungsstand soll der Gesetzentwurf im Dezember 2024 ins Kabinett gehen, die erste Lesung würde im März 2025 im Bundestag stattfinden.

Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit den Menschen aus dem Fachbereich sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose

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