Frage von Jan K. • 21.10.2021
Antwort von Annette Widmann-Mauz CDU • 03.11.2021
Eine Ausweitung des Anspruchs auf Kostenübernahme würde Mehraufwendungen in Milliardenhöhe bedeuten.
Eine Ausweitung des Anspruchs auf Kostenübernahme würde Mehraufwendungen in Milliardenhöhe bedeuten.
Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung sollte auch weiterhin grundsätzlich unter Strafe stehen.