Frage an Annette Trabold von danyal c. bezüglich Soziale Sicherung
schaffen sie es die burokratie so abzubauen das deutschland nicht dran erstickt?
Sehr geehrter Herr Choudahry,
in unserem FDP-Programm zur Landtagswahl haben wir dazu folgende Vorschläge:
B.4. Bürokratieabbau
Die FDP hat seit der Regierungsbeteiligung im Jahre 1996 auf einen umfassenden Bürokratieabbau gesetzt. Baden-Württemberg hat daraufhin in den letzten Jahren gut ein Drittel aller Verwaltungsvorschriften abgebaut. Beispielhaft ist dabei die Einführung des Bürokratiekosten-TÜV im Wirtschaftsministerium zu nennen. Mit der von der FDP geforderten Verwaltungsreform wurde eine schlanke, überschaubare und effiziente Behördenstruktur geschaffen, die Bürgern und Unternehmen klare Ansprechpartner und Entscheidungen aus einer Hand bietet. Mit der Entbürokratisierungsoffensive des Landes wurde ein weiterer Schritt in Richtung konsequenter Bürokratieabbau getan.
Über 90.000 Einzelvorschriften sorgen dafür, dass in vielen Situationen der Überblick fehlt. Für die Wirtschaft entstehen dadurch nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bürokratiekosten in Höhe von bundesweit rund 46 Mrd. Euro jährlich, die über Produkte und Dienstleistungen auch an die Bürger weitergegeben werden. Somit verursacht Bürokratie nicht nur Kosten für die Wirtschaft, sondern auch direkt bei den Bürgern.
Trotzdem bedient sich der Staat noch immer in vielfältiger Hinsicht der Hilfe von Unternehmen. So verlagert er Verwaltungsaufgaben auf sie und verpflichtet sie, diese unentgeltlich zu erbringen. Klassische Verlagerungsfelder sind das Sozialrecht, das Steuerrecht, das Umweltrecht und die amtliche Statistik. Gerade kleine und mittlere Betriebe sind mit ca. 4.500 € pro Arbeitsplatz und Jahr besonders belastet, während in Großbetrieben „nur“ ca. 350 € pro Arbeitsplatz und Jahranfallen. Es ist bedenklich, dass kleine und mittlere Unternehmen, die die meisten Ausbildungs- und Arbeitsplätze schaffen, durch die Bürokratiekosten stärker belastet werden als Großunternehmen.
Der Mittelstand trägt 96 % der Gesamtbelastung. Bezogen auf den einzelnen Beschäftigten ist die Kostenbelastung um ein Vielfaches höher als bei Großunternehmen. Die Folge sind Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Mittelstands und eine Behinderung von Existenzgründungen.
Wir wollen:
* die Vorschläge aus der Entbürokratisierungsoffensive des Landes Baden-Württemberg weiter konsequent umsetzen;
* Genehmigungserfordernisse auf ein Minimum beschränken. Dabei ist grundsätzlich dem Anzeigeverfahren der Vorzug vor dem Genehmigungsverfahren zu geben. Erteilt eine Behörde innerhalb einer gewissen Frist keinen Bescheid, gilt der Antrag als genehmigt.
* Antragstellungen über Internet und E-Mail weiterhin konsequent einführen bzw. ausbauen;
* Stammdaten von Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln bei staatlichen Stellen künftig nur noch einmal erheben. Bei einem Zweit- oder Drittantrag kann somit immer wieder auf die Angaben zurückgegriffen werden;
* Bagatellgrenzen regelmäßig der allgemeinen Entwicklung anpassen;
* die Umsatzsteuervoranmeldung von einem auf drei Monate verlängern. Auf diese Weise ließe sich die Flut von rd. 1,8 Millionen Voranmeldungen im Jahr um zwei Drittel auf 0,6 Mio. reduzieren;
* die Umsatzsteuerjahresmeldung abschaffen. Die Jahresmeldung ist lediglich eine Zusammenstellung der Voranmeldungen. Ihre Abschaffung würde zusammen mit der Verlängerung des Voranmeldezeitraumes selbst bei Unternehmen, die im verwaltungsintensiven europäischen Handel stehen, zu einer Verringerung des Formularaufwandes bei der Umsatzsteuer um 30 Prozent beitragen.
* eine einheitliche und behördenübergreifende Verdienstbescheinigung entwickeln. Derzeit existiert ein Nebeneinander von weit über 20 unterschiedlichen Verdienstbescheinigungen für über 60 Anforderungsgründe.
* Deregulierungen bei Arbeitsmarkt und Arbeitszeiten (z.B. Arbeitszeitkonten, Lebensarbeitszeit) insbesondere für den Mittelstand vorantreiben.
* prüfen, wie der Mittelstand, insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen, zielgerichtet von den Pflichtdiensten so weit wie möglich befreit werden kann. Dies kann z.B. über längere Erhebungsfristen beim Steuereinzug oder großzügigere Abschneidegrenzen bei der amtlichen Statistik geschehen und über die weitere Einführung von Geringfügigkeitsgrenzen und Pauschalierungen.
* Verordnungen und Vorschriften, die die unternehmerische Tätigkeit finanziell belasten, spätestens alle 5 Jahre auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen. Daher enthalten sie zukünftig - wo immer rechtlich möglich - ein entsprechendes Verfallsdatum.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Annette Trabold