Frage an Annette Lehmann von Antje B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ein Arbeitsplatzverlust ist heutzutage leider keine Ausnahmeerscheinung. In diesem Fall ist der erste Schritt der Gang zur Agentur für Arbeit. Geschieht dies das 1. Mal im Erwerbsleben, werden die persönlichen Daten des Betroffenen umfänglich aufgenommen und erfasst. Dabei wird dem Arbeitssuchenden/Antragsteller auf ALG unabhängig vom Lebensalter und Dauer des Arbeitslebens die Frage nach der Staatsbürgerschaft und etwaigen Migrationshintergrund der ELTERN des Bürgers gestellt.
WARUM? Kennen Sie den Hintergrund dieser Frage und Erfassung dieser „Abstammungsdaten“? Wofür und von wem werden diese Angaben (Herkunft der Eltern) benötigt/genutzt? Wie stehen Sie zur Erhebung genau dieser Information zur Herkunft antragstellender Bürger*innen? Ist diese Frage vereinbar/konform mit den Gesetzen und Regelungen die Tätigkeit, Verantwortung und Vollmachten der Agentur für Arbeit und die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen betreffend?
Sehr geehrte Frau B.!
Vielen Dank für die Frage und entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort, aber für mich war dieser Sachverhalt unbekannt und ich habe versucht, Antworten an entsprechender Stelle zu erhalten. Leider fielen diese ziemlich schwammig aus!
Die Agenturen für Arbeit, die ich angerufen hatte, bestätigten mir das von Ihnen beschriebene Vorgehen nicht unbedingt. Es könnte sein, dass in einigen Fällen solche Fragen gestellt werden, wurde mir geantwortet. Auf die Relevanz dieser Fragen in eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben bekam ich leider keine Antwort.
Meine persönliche Meinung zu dieser Thematik ist, dass den Bürger/innen, die schon den schweren Gang zur Agentur für Arbeit gehen müssen, so noch mehr Minderwertigkeit suggeriert wird. Ich weiß nicht, warum es für das Arbeitsleben eines Menschen wichtig ist, welchen familiären Hintergrund er hat.
Ich verspreche Ihnen, an dieser Thematik weiter dran zu bleiben!
Mit freundlichen Grüßen
Annette Lehmann