Frage an Annette Karl von Christian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Karl,
Ich würde gerne Ihre Position zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften erfahren. Denken Sie die derzeit gültigen gesetzlichen Regelungen sind ausreichend?
Vielen Dank für Ihre Auskunft, mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Herr Brandstätter,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit gern beantworte.
Ich halte die gesetzlichen Regelungen nicht für ausreichend. Es braucht eine Gleichstellung eingetragener Partnerschaften nicht nur bei den Pflichten, sondern auch bei den Rechten. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Steuern, im Bundesbeamtenrecht, beim Adoptionsrecht, bei der elterlichen Sorge. Hierfür wollen wir eine Bundesratsinitiative anstoßen, da diese Gesetze zur Bundesebene gehören.
Auf Ebene des Landes Bayern möchte ich mich dafür einsetzen, dass bayr. Landesbeamtinnen und -beamte, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenenversorgung wie Ehepaare behandelt werden. Außerdem muss wie in anderen Bundesländern der Gang zum Standesamt möglich sein. Dazu braucht es eine wirkungsvolle Umsetzung des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) auf Landesebene, denn niemand darf wegen der sexuellen Orientierung schlechter behandelt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat es ausdrücklich der Politik freigestellt, eingetragene Lebenspartner mit Ehegatten gleichzustellen. Damit ist- auch nach meiner Überzeugung- der vom Grundgesetz gebotene Schutz von Ehe und Familie nicht beschädigt.
Mit freundlichen Grüßen,
Annette Karl