Frage an Annette Fugmann-Heesing von Robert S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Frau Fugmann-Heesing,
habe eine lokale Frage zum Schöneberger Winterfeldt - Platz.
Der Platz hat ja, sofern ich richtig informiert bin, eine städtebauliche Doppelfunktion: Marktplatz und Naherholungsfläche z.B. für Inlineskater.
Wie kann es sein, dass der Untergrund (die Bodenplatten) seit Jahren von den Marktaktivitäten beschädigt werden, ohne dass die Verursacher den Schaden am Platz beheben müssen?
Was sagen die Ordnungsstreifen zu diesem Thema?
Fahrlässige Sachbeschädigung?
Für Ihre Antwort dankt herzlich,
Robert Stephan
Sehr geehrter Herr Stephan,
ihre Frage betrifft kein landespolitisches Thema, deshalb kann ich nur an sie die Antwort weitergeben, die ich von der Bezirksverwaltung erhalten habe: Schäden, die die Nutzung des Platzes beeinträchtigen, werden regelmäßig behoben. Die Verursacher werden nach allgemeinem Haftungsrecht in Anspruch genommen.
Ich wünsche ihnen viel Spaß beim Einkauf, Inlineskaten oder sonstigen Freizeitaktivitäten auf dem Platz.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Annette Fugmann-Heesing