Frage an Annekatrin Klepsch von Sven M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Klepsch!
Als Landtagsabgeordnete werden Sie sicherlich über eine gehörige Anzahl von Gesetzesbeschlüssen entscheiden. Dabei werden oftmals Bereiche des täglichen Lebens berührt, in denen der Landtagsabgeordnete kein Fachmann ist und auch die Tragweite der Entscheidung nur schwer einschätzen kann.
Hierbei hilft sicherlich die Ausschussarbeit, aber ich denke man ist auch gehörig auf Zuarbeiten der Regierung angewiesen. Mit Blick auf die weiteren Personalabbauziele des Freistaates tut sich für mich folgender Widerspruch auf:
Laut Stellenabbaubericht der Staatsregierung hat der Freistaat Sachsen von 1990 bis 2008 rund 60.000 Stellen abgebaut. Während die Bevölkerung Sachsens in dieser Zeit um 12% abnahm, hat der Freistaat also etwa 40% seiner Landesbediensteten in den Ruhestand oder andere Behörden (Verwaltungsreform) geschickt.
Meine Frage ist, ob auch die Zahl der Gesetze und Regelungen, deren Einhaltung und Durchführung von diesen Bedienstenten zu überwachen bzw. durchzuführen ist, in adaquater Art und Weise sinken soll? Mithin eine Liberalisierung und Entbürokratisierung durch aktiven Aufgabenabbau auf Initiative des Landtages eingeleitet wird?
Wollen Sie als Abgeordnete den geplanten Personalabbau mittragen, oder begreifen Sie den Landesbediensteten als das eigentliche Kapital einer Verwaltung?
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
S. Martens
Sehr geehrter Herr Martens,
Ihre Sorge zum kontinuierlichen Personalabbau in der sächsischen Verwaltung teile ich.
In der nächsten Legislaturperiode des sächsischen Landtages muss aus meiner Sicht sowohl über einen sinnvollen Abbau von Bürokratie als auch über die Notwendigkeit ausreichenden qualifizierten Verwaltungspersonals nachgedacht werden. Das heißt aber auch zu prüfen, ob es wirklich in allen Verwaltungen so bürokratisch zugeht, wie aus Kostenersparnisgründen gern behauptet. Wenn ein Staat jedoch seinen Bürgerinnen und Bürgern dienen soll, so benötigt er eben auch ausreichend Personal, um die an ihn gestellten Aufgaben zu bewältigen. Deshalb kann ich einem weiteren Stellenabbau im öffentlichen Dienst in Sachsen nicht zustimmen. Sollte sich doch herausstellen, dass es in einigen Verwaltungsbereichen zu viel Personalkapazität gibt, wäre zu prüfen, inwieweit durch Teilzeitstellen und Arbeitszeitkonten für die Angestellten die Arbeitsbelastung reduziert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Annekatrin Klepsch