Werden Sie sich für die Barrierefreiheit für Gehbehinderte in/an Schulen, z.B in Form von Fahrstühlen oder Rampen einsetzen?
Sehr geehrte Frau S.,
selbstverständlich werde gerade ich mich in meiner Person dafür einsetzen, Barrierefreiheit in allen Gebäuden, insbesondere in/an Schulen.
Die Bündnis-Grünen sehen im Wahlprogramm sogar ein Barrierefreiheitsgesetz vor.
Betreiber*innen von Geschäften, kommerziellen Websites, Gaststätten, Hotels, Kinos usw. wollen wir mit einem Barrierefreiheits-Gesetz verpflichten, innerhalb eines realistischen Zeitraums Barrieren abzubauen. Waren und Dienstleistungen müssen genauso barrierefrei werden, wie die Orte, an denen sie angeboten werden. Dort, wo dies (noch) nicht möglich ist, sollen die Betreiber*innen ihre Angebote möglichst auf anderen Wegen zugänglich machen.
Barrierefreie Produkte, Websites oder Dienstleistungen neu zu entwickeln, ist in der Regel nicht teurer als nicht barrierefreie. Auch bei Neubauten fallen die Mehrkosten in der Regel nicht ins Gewicht. Für bestehende Gebäude und Produkte muss und wird es Übergangsfristen geben. Können Barrieren im Einzelfall nicht abgebaut werden, sollen die Betreiber ihre Angebote im Rahmen des Möglichen auf anderen Wegen zugänglich machen („angemessene Vorkehrungen“ treffen). Mögliche Kosten werden bei der Beurteilung berücksichtigt. Solche „angemessenen Vorkehrungen“ können z.B. die Anschaffung einer mobilen Rampe oder das Angebot sein, Einkäufe einmal täglich zu den Kunden zu bringen.
Und das gilt selbstverständlich auch für öffentliche Gebäude wie Schulen, Ämter, Rathäuser etc.
Freundlichen Gruß
Anne Schumacher