Sollen Ihrer Auffassung nach für Ungeimpfte (Covid-19) stärkere Einschränkungen gelten als für Geimpfte (Covid-19)?
Sehr geehrter Herr M.
wenn von vollständig Geimpften weitgehend keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, müssen Einschränkungen grundsätzlich entfallen. Gerechtfertigt sind dann übergangsweise nur noch Pflichten wie in manchen Bereichen das Maskentragen, weil dies etwa in Verkehrsmitteln oder Versammlungen anders nicht zu kontrollieren wäre angesichts einer großen Zahl noch nicht geimpfter Personen. Je mehr Menschen geimpft werden, desto mehr müssen auch die Freiheiten für sie wiederkehren.
Geimpfte haben ein deutlich reduziertes Risiko, sich anzustecken und demzufolge andere zu infizieren. Sie haben also für das Infektionsgeschehen keine Bedeutung mehr. Maßnahmen, die sich unmittelbar gegen eine Person richten, um ihre Kontakte zu beschränken, sind aus unserer Sicht gegenüber Geimpften unzulässig.
Wir sind daher insbesondere dafür, dass:
• Geimpfte sich mit anderen Geimpften in Innenräumen ohne Maske und Abstand treffen dürfen.
• Geimpfte von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden.
• Geimpfte Zugang zu bislang wegen des Infektionsschutzes zugangsbeschränkten oder nur mit Test zugänglichen Bereichen erhalten.
Die Bundesregierung und CDU/CSU/SPD-Koalition haben es leider versäumt, die Regelungen dafür bereits unmittelbar in das Infektionsschutzgesetz aufzunehmen und stattdessen eine Verordnungsermächtigung geschaffen, von der erst noch Gebrauch gemacht werden muss. Wir fordern, den Entwurf für eine solche Verordnung unverzüglich in der Bundesregierung zu beschließen und die erforderliche Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu der Verordnung einzuholen. Das darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Allgemeine Vorgaben wie die Maskenpflicht oder Abstandsregeln in der Öffentlichkeit halten wir wie gesagt aktuell auch für Geimpfte noch weiter für erforderlich, angemessen und zumutbar, auch weil das Risiko einer Reinfektion besteht, durch die besonders vulnerable noch ungeimpfte Menschen angesteckt werden können.
Im Übrigen sind die Regelungen im Hinblick auf ihre Erforderlichkeit stetig zu überprüfen und neuen Forschungsergebnissen anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Schumacher