Möchten Sie am Ehegatten-Splitting festhalten?
Sehr geehrte Frau R.,
wir wollen mehr Gleichberechtigung bei der Steuer. Sozialwissenschaftlerinnen haben hinlänglich nachgewiesen, dass das Modell des Ehegattensplittings den Mehrverdienenden (meist männlich) den Partner bzw. die Partnerin benachteiligt, die keine oder wenige eigene Einkünfte hat. Meist ist es die Ehefrau, die für die Sorgeaufgaben zuhause bleibt und ihre Erwerbstätigkeit zurückstellt. Gerade in Krisen ist sie diejenige, die Kompromisse mit der Erwerbstätigkeit eingeht. Damit werden ihre Ansprüche auf Sozialleistungen eingeschränkt. Sie erhalten dann z.B. weniger Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld, weil diese Leistungen auf der Grundlage des Nettoeinkommens veranschlagt werden. Im Zusammenspiel mit Minijobs und kostenloser MItversicherung wirkt sich das Ehegattensplitting negativ auf die Erwerbstätigkeit insbesondere von Frauen aus.
Außerdem werden mit dem Ehegattenplitting Ehen gegenüber Ein-Eltern-Familien sowie nicht verheiratete Paare bevorzugt.
Daher wollen wir für Ehen, die neu geschlossen werden, eine individuelle Besteuerung mit übertragbaren Grundfreibetrag einführen.
Wir wollen das bereits bestehende Faktorverfahren zur Regel machen und die Steuerklasse V für die Zuverdienenden abschaffen.
Paare, die bereits verheiratet sind, können sich entscheiden, ob sie sich einzeln veranlagen oder weiterhin das Ehegattensplitting nutzen wollen.
Ein-Eltern sollen mit einer Steuergutschrift entlastet werden.
Das ist eines der vielen konkreten Konzepte, mit dem wir mehr soziale Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft verankern werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Schumacher