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Frage von Karim H. •

Was sind Ihre 3 dringendsten Forderungen im Bereich Sozialstaat? Gerne mit Erläuterung.

Sehr geehrte Frau Neumann,

unser Sozialstaat ist eine Errungenschaft, keine Frage - aber ob er noch zeitgemäß ist? Welche drei Regelungen wollen Sie konkret in dem Bereich verändern und warum?

Herzliche Grüße

Karim H.

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Sehr geehrter Herr Karim H.,

der Sozialstaat ist eine große Errungenschaft und ein wichtiger Bestandteil unserer sozialen Marktwirtschaft – allerdings wurde er seit nunmehr zwei Jahrzehnten kaum weiterentwickelt. Dadurch sind viele Regelungen vorhanden, die nicht sozial, sehr bürokratisch und vor allem leistungsfeindlich sind. Hier gibt es viel zu tun. Für drei gesetzliche Initiativen möchte ich mich besonders einsetzen:

  1. Reform des SGB II: Ich setze mich für das sogenannte Liberale Bürgergeld ein. Dabei sollen alle steuerfinanzierten Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II oder das Wohngeld in einer Leistung und an einer staatlichen Stelle zusammengefasst werden. Dadurch wird das System übersichtlicher und vor allem würdewahrender in Hinblick auf den Sozialhilfebeziehenden, da die aktuellen Gängelungen aufhören. Hinzu kommt, dass in diesem System verdientes Einkommen geringer als heute angerechnet wird, wodurch der Anreiz geschaffen wird, einen Job anzunehmen. So wird das Steuer- und Sozialsystem miteinander verbunden, zusätzlich wird die Grundsicherung dadurch unbürokratischer, würdewahrender und gerechter. 
  2. Abschaffung des § 94 Abs. 6 SGB VIII – also die Heranziehung von Heim- und Pflegekindern für die entstehenden Kosten der Unterbringung: Bis zum heutigen Tag müssen Heimkinder bis zu 25 Prozent ihres Einkommens aus zum Beispiel ihrer Ausbildung oder dem Mini-Job an den Staat abführen – das ist mehr als viele Arbeitnehmer an Einkommenssteuer zahlen müssen. Durch diese Regelung werden junge Menschen für Umstände bestraft, für die sie nichts können. Der Zufall der Geburt wird durch diese Regelung zum bestimmenden Merkmal der eigenen Lebensgeschichte, diese Regelung gehört daher ersatzlos gestrichen.
  3. Abänderung des §11 SGB II – also die Mitzählung des Einkommens der Kinder bei der Berechnung des „Hartz IV“-Satzes: Aktuell müssen Kinder, deren Eltern „Hartz IV“ oder andere Sozialleistungen beziehen, einen Großteil ihres im Mini-Job selbstverdienten Geldes an den Staat abgeben. Ab einem monatlichen Freibetrag von 100 Euro wird jeder weitere Euro mit 80 Prozent besteuert - das ist absoluter Spitzensteuersatz. Eine solche Regelung ist asozial und nimmt jungen Menschen jegliche Chance, sich aus Armut herauszuarbeiten. Daher muss diese Regelung insofern abgeändert werden, dass das selbstverdiente Geld dieser Kinder nicht auf die Sozialleistungen der Eltern angerechnet wird.

Herzliche Grüße
Anna Neumann