Bis 2030 sollen 30% der Erdoberfläche zur Verbesserung des Artenschutzes unter Schutz gestellt werden. Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, dabei die Lebensrechte der Indigenen ausreichend zu schützen.
Sehr geehrte Frau. M.,
ein unter Schutz stellen der Erdoberfläche und die Rechte von indigenen Gemeinschaften müssen sich nicht widersprechen. Die "UN Declaration on the Rights of Indigenous Peoples" sieht im Gegenteil nicht nur eine Beteiligung, sondern eine nötige Zustimmung von Indigenous Peoples bei Entscheidungen, die sie betreffen, vor. Dort wo indigene Gemeinschaften über ihr Land verfügen, wird weniger Regenwald abgeholzt und weniger Umwelt verschmutzt, eine Stärkung der Landrechte wäre also eine Stärkung des Klimaschutzes. Sie leben im Einklang mit ihrer Umwelt.
Die Entrechtung und Marginalisierung von Indigenous People auf nationaler oder lokaler Ebene ist aber trotz des "UN Permanent Forum on Indigenous Issues" ein großes Problem. Deswegen haben sich dieses Jahr fast alle Fraktionen im Bundestag hinter das Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gestellt, das es ermöglichen soll, dass indigene Gemeinschaften angehört und beteiligt werden müssen, ehe auf ihren Gebieten Rohstoffe ausgebeutet werden. Dabei darf es aber nicht bleiben. Wir müssen mit Hilfe der UN, der ILO und Vertreter*innen der indigenen Gemeinschaften gemeinsam dafür kämpfen, dass die Landrechte der Gemeinschaften gestärkt werden und niemand von außen über ihr Land bestimmen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Kassautzki