Frage an Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein von Kurt G. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau von Treuenfels-Frowein
PD Partner für Deutschland ist eine sogenannte Inhouse Gesellschaft des Bundes, der Länder und der Kommunen und jedes anderen öffentlichen Trägers. Auch die FHH ist daran beteiligt. Dabei reichen schon Anteile von 0,01 Prozent, damit eine Inhouse-Vergabe möglich wird. Innerhalb von zwei Jahren ist dieses Unternehmen von rund 200 auf über 400 Beschäftigte gewachsen.
Die Vergabe findet dabei außerhalb des Wettbewerbs statt. Und schaut man sich die Konditionen an (https://www.pd-g.de/assets/Drucksachen/Sonstiges/180417_PD-Eckpunktevereinbarung.pdf), sind diese teilweise sogar über dem Markt liegend, nachdem sogar Reisekosten extra ersetzt werden. Die Stadt Hamburg hat sogar einen Vertrag geschlossen (https://fragdenstaat.de/anfrage/partner-fur-deutschland-berater-der-offentlichen-hand/549175/anhang/FHH-ITD_Rahmenvertrag_DigitalFirst_TG_PD.pdf), indem unabhängig von der Seniorität über dem Level von Senior Consultants vergütet wird - ich ich bezweifel, dass hier eine solche über dem Kenntnislevel von Seniors eingesetzte Personen durchgängig eingesetzt werden.
Ist es Ihrer Ansicht nach Aufgabe, dass sich die öffentliche Hand ein eigenes Beratungsunternehmen hält? Ist dies noch im Kontext, wofür einmal das Instrument der Inhouse-Vegrabe geschaffen wurde?
Wieso leistet sich Hamburg des Luxus einen Vertrag abzuschließen, der deutlich über dem eigentlichen Basisvertrag liegende Konditionen enthält.
Ist es richtig, dass hier der Markt ausgehebelt wird und dadurch für Hamburg keinerlei Kostenvorteile bestehen?
Sehr geehrter Herr Gabriel,
ich danke ihnen dafür, dass Sie dieses brisante Thema in dieser Form ansprechen.
Zunächst einmal ist es leider so, daß die staatlichen Institutionen in Hamburg, genauso wie die meisten in Deutschland insgesamt in den letzten rund 20 Jahren in Sachen Verwaltungsmodernisierung und insbesondere im Sachen echter Digitalisierung in Eigenregie immer wieder umfassend gescheitert sind. Von daher ist ein dringender Bedarf an kompetenter externer Beratung leider kaum zu bestreiten.
Nicht erforderlich und ordnungspolitisch bedenklich erscheint uns Freien Demokraten allerdings die Errichtung eines staatseigenen Beratungsunternehmens. Staatliche Unternehmen sind aus unserer Sicht allenfalls dann gerechtfertigt, wenn es entsprechende Anbieter auf dem Markt nicht gibt oder diese Fähigkeiten jenseits von bestehenden Marktanbietern vorweisen können. Beides ist in diesem Bereich aus unserer Sicht nicht der Fall.
Besonders bedenklich erscheint uns dieses Vorgehen im Bereich der FHH, da diese mit dem Unternehmen Dataport bereits einen staatseigenen IT-Dienstleister mit einem Monopol gegenüber öffentlich-rechtlichen Auftraggebern betreibt und das in unzureichender Qualität.Diesem auch noch einen anscheinend mit ähnlichen Geschäftsmodellen operierenden stattlichen Beratungsdienstleister an die Seite zu stellen erscheint uns nicht nur haushaltspolitisch falsch, sondern auch in Hinsicht auf eine möglichst schnelle Herstellung eines überfälligen technologischen Anschlusses der originären wie mittelbaren Hamburger Staatsverwaltung an das 21. Jahrhundert.
Die an sich legitimen Zielsetzungen des rechtlichen Rahmens für In House -Vergaben sehen aus unserer Sicht natürlich nicht vor, diese systematisch zur gezielten Umgehung von Ausschreibungsrecht und/oder zur Einnahmegenerierung von mittelbaren Staatseinnahmen aus faktisch eingerichteten Monopolen auszunutzen. Daher lehnen wir dieses Vorgehen nicht nur wegen den von Ihnen in der Frage bereits angesprochenen Kostenrisiken sondern auch aus wirtschaftswettbewerbs- sowie ordnungspolitischen Gründen ab.