Frage von Alina R. • 12.10.2020
Frage an Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein von Alina R. bezüglich Gesundheit
In Nordrhein-Westfalen gilt bereits seit Anfang August, dass nur im Ausnahmefall Gesichtsvisiere genutzt werden dürfen. Auch das bayerische Landesgesundheitsamt lässt keinen Zweifel offen: "Visier-Schutzmasken sind nicht zur Verhinderung der Virenausbreitung geeignet und erfüllen nicht die Anforderungen des Infektionsschutzes."
Noch Anfang August warb das Gesundheitsamt für die Visiere. Nun änderte die Hamburger Behörde ihre Corona-Schutzregeln und erklärte die Visiere als nicht ausreichend.
Sollte dies Konsequenzen haben und wenn ja welche?
Antwort ausstehend von Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein CDU