Frage an Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein von Michael W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau von Treuenfels-Frowein,
anlässlich einer Beschäftigung mit einer Volksinitiative zu den Bürgerbegehren habe ich mich mit der Geschichte der Kommunalverwaltung im Nachkriegs-Hamburg befasst. Ich beziehe mich im Folgenden auf das Buch: Hamburgs Weg zur Metropole - Von der Groß-Hamburg-Frage zum Bezirksverwaltungsgesetz von Holger Martens, Hamburg 2004.
Ausgehend vom Groß-Hamburg-Gesetz wird die NSDAP-Verwaltung in Hamburg beschrieben, und, wie sich ab Mai 1945 die damalige politische Hamburger Nachkriegs-Elite gegen den Willen der britischen Militärverwaltung schleichend durchgesetzt hat.
Das Buch zitiert mehrfach die Vorgaben für den Neuaufbau von demokratischen Strukturen seitens der britischen Militärverwaltung, u.a. auf Seite 180:
"Erklärtes Ziel der Besatzungspolitik war die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch ein Kommunalparlament, das der Verwaltung gegenüberstehen und diese kontrollieren sollte. Soweit möglich, sollten Entscheidungen auf der lokalen Ebene getroffen und nur Angelegenheiten von überregionaler Bedeutung auf Kreis- bzw. Landesebene entschieden werden."
Bis heute gibt es in der Bezirksverwaltungsgesetzgebung viele Bezeichnungen und Strukturen für die Landes- und Kommunalverwaltung, die aus aus der Nazizeit beibehalten wurden:
"Die Gebietseinteilung Hamburgs von 1938 mit 178 Ortsteilen ist bis heute mit 180 Ortsteilen nahezu unverändert geblieben. Hier lässt sich noch immer die NSDAP-Ortsgruppenstruktur ablesen, nach der die Einteilung vorgenommen war. Auch der Begriff "Ortsamt", der 1943 erstmalig eingeführt wurde, ist erhalten geblieben." (Seite 255)
So möchte ich Sie fragen, wie Sie zu einer Änderung der Kommunalgesetzgebung im Sinne einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch echte Kommunalparlamente statt der heutigen Bezirksversammlungen, die Verwaltungsorgane sind, stehen.
Mit freundlichen Grüßen
M. W., Dipl.-Psychologe