Frage an Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau von Treuenfels-Frowein,
der Senat hat Ende Juli den neuen Gesetzentwurf des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) der Bürgerschaft vorgelegt.
https://www.hamburg.de/justizbehoerde/pressemeldungen/12777956/2019-07-30-jb-transparenzgesetz/
Praxis in der Anwendung des gegenwärtigen Transparenzgesetzes ist es, dass die Behörden Verträge der Daseinsfürsorge und andere Verträge, an deren Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht, im Transparenzportal ohne die dazugehörigen Anlagen veröffentlichen.
Ein Beispiel hierfür ist der Vertrag, den der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen zum Bau des geplanten neuen Fern- und Regionalbahnhofs Diebsteich geschlossen hat.
In diesem Fall ist es sogar so, dass selbst das Anlagenverzeichnis (siehe Seite 7) komplett geschwärzt wurde.
Wie werden Sie sicherstellen, dass Verträge der Daseinsfürsorge und andere Verträge, an denen ein öffentliches Interesse besteht, künftig einschließlich ihrer Anlagen veröffentlicht werden?
Danke im Voraus für Ihre Antwort und
mit besten Grüßen
P. S.