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Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein
CDU
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Frage von Iris P. •

Frage an Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein von Iris P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen Sie dazu, dass hat sich das rot-grüne regierte Hamburg im Bundesrat am 7.7.2017 für eine Vertagung des Themas Vergütung für Berufsbetreuer*innen ausgesprochen hat.
Zudem wüsste ich gern, warum sich in Hamburg niemand für das Thema der rechtlichen Betreuung zuständig fühlt und zu interessieren scheint. In der Betreuung geht es schließlich um die Sicherung und Wahrung von Menschenrechten für Menschen mit Störungen in der Selbstsorgekompetenz ( z.B. durch psychische und seelische Erkrankungen) Welche Meinung haben Sie zu diesem Thema?

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Antwort von
CDU

Liebe Frau P.,
 
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Berufsbetreuer. Die Arbeit der Berufsbetreuer stellt einen wichtigen Baustein unseres sozialen Rechtsstaates dar. Wir Freie Demokraten sind uns dieser wichtigen Aufgabe der Berufsbetreuer bewusst. Das Recht auf Selbstbestimmung hat einen unschätzbaren Wert. Die weitest mögliche Gewährleistung eines selbstbestimmten Lebens war von Anfang an Ziel des Betreuungsrechts.
 
Nach zwölf Jahren ohne Veränderung ist die Forderung nach einer Vergütungserhöhung nachvollziehbar. Ein verlässliches und wirksames Betreuungswesen schließt die erforderliche Änderung der Richtlinien für die Anerkennung von Betreuungsvereinen sowie für die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung mit ein: Insbesondere die Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine sind unterfinanziert. Deshalb ist es dringend erforderlich, die anerkannten Betreuungsvereine in die Lage zu versetzen, die Aufgaben, die ihnen nach § 1908 f Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches zukommen, auskömmlich zu finanzieren. Bei der künftigen Ausgestaltung der Finanzierung ist die Beratung rund um die Themen Vorsorgevollmachten, Vermögensvollmachten und Betreuungs- sowie Patientenverfügungen deutlich zu akzentuieren.
 
In unterschiedlichen Bundesländern, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, haben wir Freie Demokraten uns für eine angemessene Finanzierung des Betreuungswesens eingesetzt und werden dies auch weiterhin tun. Bei jeglicher Vergütungs- bzw. Finanzierungsdiskussion muss allerdings auch die allgemeine Wirtschaftslage und die Haushaltslage der Länder, die die Vergütungskosten zu tragen haben, berücksichtigt werden.
 
Herzliche Grüße
Anna von Treuenfels-Frowein

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