Frage von Alexander F. • 17.02.2016
Antwort von Anke Simon SPD • 25.02.2016
(...) Die Einstufung der Feuerwehrbeamten in die Ämter des zweiten, dritten und vierten Einstiegsamtes erscheint mir aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenzuschnitte und Verantwortlichkeiten sowie der Einstiegsvoraussetzungen gerechtfertigt. Die Einstufung pauschal mit der von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu parallelisieren, erscheint mir nicht sachgerecht. (...)