Frage an Anja Weisgerber von Reinhard Z. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,
gibt es einen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass eine Natriumhypochloridlösung kontaminerte Rinderschlachtbetriebe nach positiven BSE-Fällen vollständig von BSE-Prionen befreit?
MfG
R. Zwanziger
Sehr geehrter Herr Zwanziger,
Vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de.
Bezug nehmend auf Ihre Frage, ob es einen wissenschaftlichen Nachweis dafür gibt, dass eine Natriumhypochloridlösung kontaminierte Rinderschlachtbetriebe nach positiven BSE-Fällen vollständig von BSE-Prionen befreit, kann ich Ihnen, nach Rücksprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, folgendes mitteilen:
Eine Kontamination des Fleisches und der Schlachtgeräte wird bereits während des Schlachtens nach Möglichkeit reduziert, indem moderne Schlachttechniken zum Einsatz kommen. So wird beispielsweise das Rückenmark noch vor der Spaltung abgesaugt. Sollte es zu einem BSE-positiven Fall kommen, sind im Maßnahmenkatalog Tierseuchen Teil XI BSE Verfahren festgelegt, die zur Inaktivierung des BSE-Agens geeignet sind. Diese Verfahren wurden in der nationalen Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE umgesetzt. Die Reinigung und Desinfektion eines Schlachtbetriebes, in dem ein BSE-positiver Fall aufgetreten ist, ist nach § 4 Absatz 3 der genannten Verordnung folgendermaßen auszuführen:
„ Die Reinigung nach […] ist mit heißem Wasser (ohne Hochdruck), die Desinfektion nach Absatz 2 Satz 2 ist mit einer
- Natriumhypochloritlösung, die mindestens 2 Prozent freies Chlor enthält, oder mit einer
- 1 N (4 %) Natronlauge
durchzuführen. Die Desinfektion nach Satz 1 ist so durchzuführen, dass die Einwirkungszeit mindestens 60 Minuten und ihre Temperatur bei Verwendung von 1 N (4 %) Natronlauge mindestens 20°C beträgt, bevor mit Wasser nachgespült wird.“
Bei der Durchführung der Desinfektion sind alle Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten erforderlich sind (etwa das Tragen geeigneter Schutzausrüstungen, die Verwendung geschlossener Behältnisse), zu berücksichtigen. Nach einem positiven BSE-Nachweis in einem Schlachthof ist das Fett aus dem Fettabscheider vollständig zu entfernen und zu verbrennen. Die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden von der Behörde fortlaufend überwacht und nach Abschluss wird der Betrieb durch das Veterinäramt freigegeben.
Die genannten Desinfektionsmaßnahmen inaktivieren die infektiösen Prionen, die durch anschließendes Nachreinigen entfernt werden. Damit wird im Prinzip eine Erregerfreiheit erreicht. Einen wissenschaftlichen Nachweis, dass nach einer derartigen Desinfektion keinerlei BSE-Prionen mehr existieren, gibt es zwar nicht. Erfahrungswerte machen jedoch deutlich, dass unter Optimalbedingungen sämtliche Prionen abgetötet werden. Derartige Optimalbedingungen werden in der Regel nicht zu erreichen sein, so dass eine 100-prozentige Vernichtung der BSE-Prionen nicht zwingend vorliegt. Nach Desinfektion mit einer Natriumhypochloridlösung und bei Anwendung der vorgeschriebenen Schlachtverfahren ist aber davon auszugehen, dass eine Neuinfektion von Rindern in diesem Betrieb nicht möglich ist.
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Anja Weisgerber