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Anja Schulz
FDP
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Frage von Winfried F. •

Wieso wurde nicht kommuniziert das die 2,419 Cent€/kWh nur ein Teil der 3 Gasumlagen ist, die sich insgesamt auf 3,627 Cent€/kWh beläuft?

Sehr geehrte Frau Schulz

Ich wende mich an Sie, da sie Mitglied im Aussuss für Klimaschutz und Energie sind. In der letzten Zeit war die Gasumlage in aller Munde; 2,419 Cent€/kWh. Wie unsere Stadtwerke uns nun mitteilen sind die Belastungen wesentlich höher.
Wieso wurde nicht kommuniziert das die 2,419 Cent€/kWh nur ein Teil der 3 Gasumlagen ist, die sich insgesamt auf 3,627 Cent€/kWh beläuft? Nach Information unserer Stadtwerke werden auf die Umlagen noch 19% MwSt erhoben und lediglich Gas mit dem verminderten Steuersatz von 7% belastet.
Für uns sieht es so aus, dass gezielt die Zusatzbelastung herunter gerechnet wurde, damit wir, das Volk, ruhig bleiben.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

mit freundlichem Gruß

Winfried F.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Geduld. Wie Sie sicher bereits mitbekommen haben, hat die Bundesregierung die Idee einer Gasumlage inzwischen zugunsten eines Gesamtkonzeptes zurückgenommen.

Im Mittelpunkt steht dabei ein wirtschaftlicher Abwehrschirm in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro. Dieser soll die enorm gestiegenen Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Enthalten sind u.a. Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme sowie maßgeschneiderte Lösungen für die drei besonders betroffenen Unternehmen der Energieversorgung.

Während also auf die sog. Gasbeschaffungsumlage verzichtet wurde, bestehen die Bilanzierungs- und die Konvertierungsumlage aber schon länger. Beide sind eher technischer Natur: Während die Bilanzierungsumlage Maßnahmen zur Gasnetzstabilität finanziert, fällt die Konvertierungsumlage bei der Umwandlung unterschiedlicher Gasqualitäten an. Auch die Gasspeicherumlage war bereits gesetzlich vorgesehen. Sie ist mit entsprechenden Füllstandsvorgaben für Gasspeicher verbunden und trägt damit zur Versorgungssicherheit in Deutschland bei.

Mit dem Beschluss zur Einführung der eingangs erwähnten Preisbremsen vergangene Woche im Bundestag und Bundesrat (15./16.12.), werden Verbraucherinnen und Verbraucher nun auch um die schon bestehenden und o.g. Umlagen entlastet.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Schulz

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