Wer trägt die Kosten des Wechselmodells ?
Sehr geehrte Frau Schulz,
im Bundeswahlprogramm der FDP von 2021 steht, dass sie familienpolitisch das Wechselmodell zum Leitbild machen möchten. Beim Wechselmodell wechselt das Kind zwischen den Eltern hin und her und die Wohnungsgröße und der weitere Bedarf muss entsprechend auf mehr als Einen-Person-Haushalt angelegt sein. Des weiteren gibt es noch das Nestmodell. Das Kind lebt also in einer Wohnung, in der die Eltern abwechselnd mit dem Kind verbleiben, bevor die Eltern wieder in ihre eigene Wohnung zurückkehren. Bei diesem Modell werden also für eine Familie 3 Wohnungen benötigt. Wer trägt bei diesem Wechselmodell, bei der das Nestmodell eine Untervariante darstellt, die Kosten, wenn beide oder nur ein Elternteil komplett oder teilweise von Sozialleistungen abhängig sind ?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Sehr geehrte Frau Z.,
grundsätzlich entscheiden die Eltern bei einer Trennung frei und im Einvernehmen über die Betreuung des Kindes. Bei Uneinigkeit entscheidet das Familiengericht über eine Lösung. Bisher wird in der Regel das Residenzmodell angewendet. Sowohl im Koalitionsvertrag als auch im Wahlprogramm haben wir uns vorgenommen, dass das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Konfliktberatung gestellt wird.
Dies bezieht sich jedoch nicht auf das Nestmodell. Die Entscheidung zum Nestmodell können Eltern selbstverständlich frei treffen, jedoch müssen die dafür notwendigen finanziellen Mittel vorhanden sein. Einen Anspruch auf Finanzierung des Nestmodells über Sozialleistungen wird es nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Schulz