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Anja Schulz
FDP
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Frage von Thomas T. •

Ist der Energiebonus gerecht?

Sehr geehrte Frau Schulz,

ich habe Ihr Interview im MDR gehört. Leider war mir Ihre Erklärung zur Frage "Energiebonus" nicht schlüssig. Wenn ich es richtig verstanden haben, dass man den Bonus als Zuschuss zum Gehalt an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zahlt, ohne dabei auf eine Gehaltserhöhung zu berücksichtigen. Doch bei Rentnern sagten Sie, sie bekommen doch eine Rentenerhöhung! Diese ist aber schon lange durch Preiserhöhungen weg, denn schon allein die Inflationsrate von 7,3 % liegt weit darüber.
Warum werden dann nicht Gehaltserhöhungen bei einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen auch berücksichtigt, wenn es um Gerechtigkeit gehen soll?
Bekommen Bundestagsabgeordnete den Bonus auch, auch wenn ein Erhöhung wohl von 3,1% ab Jahresmitte kommt?
Ich bin auf Ihre Antwort gespannt.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Rückfrage. Radio-Beiträge sind zeitlich sehr begrenzt, sodass man nicht auf alle wichtigen Aspekte im Detail eingehen kann. Gerne erläutere ich Ihnen die Energiepreispauschale ausführlicher. Die Energiepreispauschale wird an einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige ausgezahlt werden soll. Sie ist lediglich ein Baustein aus dem knapp 39 Mrd. Euro umfassenden Entlastungpaketen.

Die einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro ist einkommenssteuerpflichtig. Die Auszahlung erfolgt bei allen einkommenssteuerpflichtigen Arbeitnehmern über die Gehaltsabrechnung. Selbstständige können den Bonus über die Steuervorauszahlung geltend machen. Die Steuerpflicht bewirkt, dass diejenigen, die ein höheres Einkommen haben, netto weniger von der Pauschale behalten, als diejenigen, die ein geringeres Gehalt beziehen. In ihrer Ausgestaltung berücksichtigt die Energiepreispauschale sozioökonomische Unterschiede. Denn es ist eine soziale Staffelung enthalten, sodass mit erhöhter steuerlicher Leistungsfähigkeit die Energiepreispauschale gemindert wird.

Neben dem einmaligen Energiebonus wird die EEG-Umlage ab Juli ausgesetzt, sodass die Strompreise sinken werden. Außerdem wird es einen dreimonatigen Tankrabatt geben, der sich aus der Senkung der Energiesteuer auf das europäische Mindestmaß ergibt. Gerade Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum, die auf einen PKW angewiesen sind, bietet das eine Entlastung, da die Preise für den Liter Benzin um 0,30 Euro und die für Diesel um 0,14 Euro gesenkt werden. Für Bürgerinnen und Bürger, in Ballungszentren, die eher den ÖPNV nutzen wird ein Monatstickets für 9 Euro geben.

Familien erhalten für jedes kindergeldberechtigte Kind einen Einmalbonus zum Kindergeld in Höhe von 100 Euro über die Familienkasse ausgezahlt und Empfänger von Sozialleitungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Außerdem wird es einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro für Bafög-berechtigte Studierende und Wohngeldempfänger geben. 

Von den Entlastungpaketen profitieren also breite Schichten der Bevölkerung. Egal ob Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Rentnerinnen und Rentner.

Die Rentenerhöhung ergibt sich aus einer komplexen Formel, die die Einnahmen, das Verhältnis von Arbeitnehmern und Rentnern sowie die Entwicklung der Löhne berücksichtigt. Die Inflation ist die diese Berechnung nicht integriert. Auch Arbeitnehmer erhalten bei einem Ansteigen der Inflation nicht umgehend einen Ausgleich über höhere Löhne. Dennoch steigen die Renten zum 1. Juli 2022 in einer Höhe, wie es sie den letzten 30 Jahre nicht gegeben hat. In den alten Bundesländern steigen die Renten um 5,35 % und in den neuen Bundesländern um 6,12 %.

Der Staat kann nicht alle Veränderungen, die sich durch die Pandemie und den Angriffskrieg von Putin auf die Ukraine ergeben haben, vollständig ausgleichen. Die Verantwortung für nachfolgende Generationen muss bei den Staatsfinanzen auch immer berücksichtigt werden und im Fokus bleiben. Mit den Maßnahmenpaketen werden die gestiegenen Preise in den verschiedensten Bereichen dennoch abgefedert.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Schulz

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