Frage an Anja Plesch-Krubner von Arnulf W. bezüglich Staat und Verwaltung
Der Landtag hat im Mai letzten Jahres die Gemeindeordnung novelliert. Es wurde ein § 37a eingefügt („Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum“), der Sitzungen des Gemeinderates in Videokonferenz erlauben sollte.
Eine Reihe von Gemeinden führt solche Sitzungen inzwischen durch. Viele - auch die Stadt Heidelberg – tun dies nicht, mit dem Argument, die in solchen Sitzungen gefasste Beschlüsse seien nicht rechtssicher. Auch der baden-württembergische Gemeindetag teilt diese Position.
Was wollen Sie/ Ihre Partei unternehmen, um hier eine Klärung im Sinne einer pandemiekonformen und rechtssicheren Lösung herbeizuführen?
Sehr geehrter Herr Weiler-Lorentz,
vielen Dank für Ihre Frage.
Leider komme ich nicht aus der Kommunalpolitik - daher gibt es für diese Frage bei den FREIEN WÄHLERN bestimmt kundigere Ansprechpartner.
Ich möchte Ihnen aber dennoch meine Meinung schreiben:
Natürlich sollten in Stuttgart alle Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auch in Pandemiezeiten - also in virtuellen Sitzungen - einen reibungslosen Ablauf der demokratischen Entscheidungsprozesse auf allen politische Ebenen zu gewährleisten. Dies ist für uns FREIE WÄHLER, die wir den Bürger bzw. seine unmittelbaren Repräsentanten maßgeblich in Entscheidungen einbezogen sehen möchten, sehr wichtig. Zumal gerade jetzt viele Dinge geregelt werden müssen.
Die geänderten Bedingungen sollten also in die Satzungen der Gemeinderäte (wie z.B. auch in den Schulen: Sitzungen, Online-Unterricht..) einfließen. Vielleicht könnten eventuelle Bedenken der Beteiligten mit juristischer Unterstützung ausgeräumt werden. In dieser so noch nicht erlebten Situation wäre sicher ein fortlaufender transparenter Austausch mit entsprechenden Anpassungen im Detail sinnvoll und vertrauensbildend.
Herzliche Grüße
Anja Plesch-Krubner