Antwort von Anja Monien
Bürger in Wut
• 25.04.2011

(...) Inklusion bedeutet, Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf (LSV-Schüler) in Regelschulklassen zu betreuen. Dieser festgestellte Förderbedarf bezieht sich entweder auf schwerwiegende Störungen im Verhalten oder Überforderung bei der Bewältigung des Lernstoffes. (...)

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