Frage an Anja Karliczek von Peter M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Karliczek,
ich habe über 15 Jahre Berufserfahrung im öffentl. Dienst, habe mich vom Verw-.fachangestellt. zum Verwaltungfachwirt fortgebildet und bin als Führungskraft in einer Kommune tätig.
Ich habe eine Frage zur Gleichwertigkeit berufl. Abschlüsse:
Auf dem Papier werden berufl. und akadem. Abschlüsse bereits als gleichwertig betrachtet. Es gibt den DQR mit 8 Niveaustufen. Fachwirt u. Bachelor sind auf der gleichen Stufe angesiedelt.
Wenn es aber um Positionen in d. öffentl. Verwaltung in d. Beamtenlaufbahn d. gehobenen (RLP: 3.Einstiegsamt) u. höheren Dienstes (RLP: 4.Einstiegsamt) geht, ist von einer Gleichwertigkeit leider keine Rede mehr.
Auf Stellenausschreibungen für den höheren Dienst kann man sich nur mit Masterabschluss bewerben" (Aussage d. Bundesregierung). Auch der Verwaltungsfachwirt wird für den gehob. Dienst nicht als gleichwertig angesehen.
Und das, obwohl der Qualifikationsrahmen berufl. Fortbildungsabschlüsse auf derselben Stufe ansiedelt wie Master, Diplom u. Staatsexamen.
"Eine Öffnung der Laufbahngruppe für den gehob. und höh. Dienst ist für diese Fälle nicht geplant" ist eine weitere Aussage d. Bundesregierung. Abschlüsse der beruflichen Bildung für die Laufbahnen höherer Dienste seien "nicht berücksichtigungsfähig".
Gleichwohl kann man mit dem Verwaltungsfachwirt in RLP (ohne Bachelor) ein Master of Business Administration (MBA)-Studium absolvieren, dessen Abschluss wiederum als Master für den höh. Dienst qualifiziert.
Wieso spricht man einerseits von einer Gleichwertigkeit berufl. Abschlüsse, eröffnet aber den Verw.-fachwirten nicht die Möglichkeit für Positionen d. 3. EA? (Stichw. Fachkräftemangel, Pensionswelle)
Die Aussage, dass man mit dem Verw.fachwirt, erst die Voraussetzung für den Bachelor schafft, ist gestrig, wenn man schon den Zugang zum höherw. MBA eröffnet.
Wie stehen Sie dazu Verw.-fachwirten mehr Möglichkeiten einzuräumen?
Sehr geehrter Herr Martins,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Anfrage betrifft das Bundesministerium für Bildung und Forschung und nicht den Deutschen Bundestag. Nähere Infos zum Zuordnungsverfahren finden Sie hier: https://www.dqr.de/content/2445.php Auf der Seite finden Sie auch weitere Kontaktmöglichkeiten. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Team Anja Karliczek