Frage an Anja Karliczek von Uwe K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Karliczek,
während Millionen Menschen im Nichttarifgebiet für die gleiche Arbeit viel weniger Geld bekommen und der Altersarmut entgegengehen, scheffeln viele Bundestagsabgeordnete trotz üppiger Diäten nebenbei viel Geld. Wie stehen Sie dazu diese Nebeneinahmen vollständig auf die Diäten anzurechnen und fehlerhafte Angaben zu sanktionieren?
Mit freundlichen Grüßen
U. Krüger
Sehr geehrter Herr Krüger,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Abgeordnetengesetz sieht vor, dass Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig sind, da das Mandat immer nur für eine gewisse Zeit besteht und Abgeordnete selbstverständlich die Möglichkeit behalten sollen, in ihren Beruf zurück zu kehren. Das Abgeordnetengesetz hat auch klare Regelungen darüber, dass Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat anzuzeigen und zu veröffentlichen sind. Verstöße gegen die Anzeigepflicht werden angemahnt und können auch mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Das Ordnungsgeld kann schon jetzt je nach Grad des Verschuldens bis zu Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung betragen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verhaltensregeln gem. § 44a I 2 AbgG.
Mit freundlichen Grüßen
Team Anja Karliczek