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Anja Karliczek
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Frage von David M. •

Frage an Anja Karliczek von David M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Karliczek,

aktuell studiere ich an einer Universität. Dass langsam Lockerungen anstehen freut sicherlich viele Student*innen.
Es gibt aber auch Studierende, welche zum Beispiel aufgrund psychischer oder physischer Krankheiten nicht in die Universität können oder nur sehr ungern in Präsenzveranstaltungen gehen, weil ihre Krankheiten dies einfach sehr verkomplizieren und nahezu unmöglich machen.
Da die Digitalisierung in den Universitäten mittlerweile stark fortgeschritten ist und es nun so gut wie überall möglich erscheint Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften Digital anzubieten, wäre meine Frage nun:

Ist es geplant, dass für o.g. Studierende eventuell ein Anspruch auf Digitale Angebote von Vorlesungen (ob asynchron oder synchron wäre nicht relevant) und Arbeitsgemeinschaften (und vielleicht sogar Klausuren) entstehen könnte?
Falls nein, würden Sie sich für so einen Anspruch einsetzen und dahingehend wirken?
Damit würden Sie mE einen wirklichen Beitrag für eine deutlich bessere Teilhabe von Studierenden mit Behinderung leisten.

Auch Büros für Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bemängelt des Öfteren die mangelnden Angebote/Möglichkeiten für Nachteilsausgleiche an den Universitäten/(Fach)hochschulen.

Es soll dabei nicht darum gehen, dass die Präsenzuniversitäten Fernuniversitäten werden soll, sondern lediglich die Chance zu nutzen um angemessene und mit wenig Aufwand umzusetzende Nachteilsausgleiche primär für Studierende mit Behinderung und evtl. auch sekundär für gesunde Studierende, welche die Vorteile des digitalen Lernens schätzen, anzubieten und den Studierenden so eine echte Chance zu geben, endlich gleichberechtigt studieren zu können.

Ich würde mich über eine Antwort Ihrerseits sehr freuen.

Bleiben Sie Gesund.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,
Barrieren für Menschen mit Behinderungen müssen weiter abgebaut werden. Der Einsatz digitaler Medien soll es Menschen mit Behinderungen erleichtern, Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Wer beispielsweise aufgrund von Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen an einigen Tagen das Haus nicht verlassen kann, soll so gleichermaßen aktiv in das Unterrichtsgeschehen eingebunden werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat 2017 eine Förderrichtlinie zur Inklusion durch digitale Medien in der beruflichen Bildung aufgesetzt. Darüber hinaus wird die Nutzung und Entwicklung von freien Lehr- und Lernmaterialien vorangetrieben. Offene Bildungsmaterialien – "Open Educational Resources" (OER) ermöglicht es Nutzenden, Lehr- und Lernmaterialien ohne Sorge vor möglichen Urheberrechtsverletzungen mit anderen teilen und weiterentwickeln zu können. Diese digitalen und freien Materialien sind aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit an die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern von besonderer Bedeutung für die Inklusion.

Mehr Informationen finden Sie unter:
https://www.bmbf.de/de/bildung-digital-3406.html
https://www.bmbf.de/de/digitale-medien-als-helfer-bei-der-inklusion-3868.html
https://www.qualifizierungdigital.de/index.php

Mit freundlichen Grüßen
Team Anja Karliczek

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