Frage an Anja Karliczek von Matthias S. bezüglich Bundestag
Sehr geehrte Frau Karliczek,
als Bundesbürger mache ich mir zunehmend Sorgen, zu sehen, wie die bürgerlichen Grundrechte mehr und mehr, jetzt sogar noch das Subsidiaritätsprinzip des Föderalismus unseres Landes als demokratisches Prinzip durch das verschärfte Infektionsschutzgesetz ausgehöhlt werden.
Ich finde, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen im Widerstreit mit unseren hervorragenden Errungenschaften Grundgesetz und Länderföderalismus muss auch im Rahmen einer Pandemie unbedingt beibehalten werden.
Wie werden Sie - diese unsere Grundwerte eingedenk - im Parlament abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Scho
Sehr geehrter Herr Scho,
vielen Dank, dass Sie uns Ihre Meinung bezüglich des Entwurfs eines ‚Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ mitgeteilt haben. Wir glauben wir, dass eine bundeseinheitlich geltende Notbremse sehr wohl überfällig ist. Die dritte Welle der Pandemie hat unser Land fest im Griff. Das zeigen die täglichen Infektionszahlen des Robert-Koch-Instituts, das sagt die Entwicklung des R-Wertes und das bestätigen leider wieder die Zahlen der aktuell belegten Intensivbetten.
Wenn wir warten würden, bis alle Intensivbetten belegt sind, hätten wir zu lange gewartet. Damit die Lage besser wird, reichen die bisherigen Bund-Länder-Beratungen alleine nicht mehr aus. Unsere Pandemiebekämpfung muss stringenter werden. Auf den wichtigsten Nenner gebracht, heißt das: Die Notbremse wird bundesweit umgesetzt. Wo die Inzidenz über 100 liegt, sollen künftig bundeseinheitliche Regelungen gelten. Die Notbremse ist dann nicht mehr Auslegungssache, sondern sie greift automatisch.
Die Unklarheiten – was in dem einen oder anderen Landkreis ab welchem Moment gilt oder nicht gilt – sind dann vorbei. Die Menschen in unserem Land verstehen regionale Unterschiede sehr wohl, aber sie erwarten Nachvollziehbarkeit und Klarheit.
Dort, wo die Infektionszahl stabil unterhalb der Inzidenz von 100 liegt, werden weiterhin die Länder entscheiden: mittels Verordnungen über Einschränkungen genauso wie über Lockerungen.
Allerdings gilt: Wir alle dürfen die Ärzte und Pflegekräfte, die seit über einem Jahr in den Krankenhäusern alles geben, um sich gegen die erste, gegen die zweite und jetzt auch gegen die dritte Welle zu stemmen, mit dieser Herkulesaufgabe nicht alleine lassen.
Wir glauben schlichtweg, dass die außergewöhnlichen Herausforderungen dieses Gesetz notwendig machen. Bald schon kann es dazu beitragen, diese Pandemie abzumildern und zu überwinden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Karliczek