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Anja Karliczek
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Frage von Antonius K. •

Frage an Anja Karliczek von Antonius K. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Karliczek,

warum unternehmen Sie nichts -mir ist jedenfalls nichts gegenteiliges bekannt- gegen die *weibliche* Genitalverstümmelung ??? Dieses grausamste Verbrechen -neben Mord und sexueller Gewalt gegen Kinder und Frauen- gehört von jeder/m Politiker*in auf´s schärfste geächtet und bekämpft !!! Es ist schlicht erbärmlich, dass aus dem gesamten Bundestag so gut wie nichts passiert.
beste Grüße, Köster

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,
Die weibliche Genitalverstümmlung stellt eine Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit mit schlimmsten körperlichen und seelischen Folgen dar. Keine kulturelle oder religiöse Tradition kann dies rechtfertigen. Neben akuten können sich auch chronische körperliche Komplikationen oder gravierende psychische und soziale Folgen einstellen.
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien wird als eigener Straftatbestand gemäß § 226 a Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft. Durch die Einführung des neuen Straftatbestandes sollten die Betroffenen verstärkt geschützt und das Bewusstsein für das Unrecht der Genitalverstümmelung geschärft werden, indem diese Handlung ausdrücklich unter Strafe gestellt wird. Der Straftatbestand des § 226a StGB sieht im Vergleich zu den Körperverletzungsdelikten nach den §§ 223, 224 StGB einen erhöhten Strafrahmen vor. Dies bedeutet, dass eine längere Freiheitsstrafe vorgesehen ist und der Gesetzgeber die weibliche Genitalverstümmelung, anders als die Körperverletzung, nicht als Vergehen, sondern als Verbrechen einstuft. Neben dem § 226a StGB können eine Reihe weiterer Straftatbestände erfüllt sein, unteranderem Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB, Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB und Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB.
Um die betroffenen Mädchen und Frauen angemessen zu behandeln, ist für die Fachkräfte neben einem guten Fachwissen auch eine besondere Sensibilität für die soziale und psychische Situation der Betroffenen erforderlich. Daher hat die Bundesärztekammer durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe 2005 Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach Genitalverstümmelung erarbeitet und 2013 erneut aktualisiert. Der Deutsche Bundestag bestärkt die Bundesärztekammer, Berufsverbände und medizinische Fachgesellschaften darin, sich noch intensiver mit der Problematik der Verstümmelung weiblicher Genitalien zu beschäftigen und ihre Öffentlichkeitsarbeit in dieser Hinsicht weiter voranzutreiben.
Mit freundlichen Grüßen

Team Anja Karliczek

Mit freundlichen Grüßen
Annegret Raffel

Persönliche Referentin
Büro Anja Karliczek MdB
Abgeordnete des Wahlkreises Steinfurt III

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