Frage an Anja Karliczek von Julian B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Guten Tag Frau Karliczek,
da ich dieses Problem jetzt schon mehrfach selbst erlebt und in meinem Umfeld mitbekommen habe, stellt sich mir folgende Frage:
Wie kann es sein, dass man als BAföG-Empfänger dafür bestraft wird, sich innerhalb eines Bewilligungszeitraums eine Einkommensquelle zu schaffen?
Sei es Einkommen durch ein Praxissemester, einer Werkstudententätigkeit oder einem vorzeitigen Abschluss: Es wird eine Rückzahlung für den gesamten Bewilligungszeitraum gefordert.
Wäre es stattdessen nicht angebracht, die Förderung einzustellen, wenn ein Leistungsempfänger sich dazu entscheidet, nicht auf Kosten des Staats zu leben?
Meines Erachtens ist das eine irrationale Regelung, die die Eigenständigkeit junger Menschen erschwert.
Mit freundlichen Grüßen
J. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Alle Informationen zu Rechtsgrundlagen, Möglichkeiten des Zuverdienstes, Förderungsarten und die Höhe der Förderungen finden Sie hier:
https://www.xn--bafg-7qa.de/de/foerderungsarten-und-foerderungshoehe-373.php
Mit freundlichen Grüßen
Team Anja Karliczek
Abgeordnete des Wahlkreises Steinfurt III