Frage an Anja Karliczek von Jürgen G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum blockiert die CDU ein Medieninformationszugangsgesetz? Was soll das "Argument" mit der Verfassungswidrigkeit? Ist die Verfassung für Abgeordnete oder Parteien gemacht?
Sehr geehrter Herr G.,
es besteht derzeit im Presserecht keine Regelungslücke, da die Auskunftsrechte der Presse durch den verfassungsunmittelbaren Anspruch aus Art. 5 Absatz 1 Satz 2 GG rechtlich abgesichert sind.
Es ist gerade eines der wesentlichen Ziele der Verfassung, den Abgeordneten und Parteien Grenzen zu setzen. Dazu gehört auch die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes, die bestimmt, in welchen Fällen die Länder zuständig sind und in welchen Fällen der Bund zuständig ist.
Sofern es keine Mehrheiten gibt, die Kompetenzverteilung zu ändern, müssen die bestehenden Zuständigkeiten für den Erlass von Gesetzen eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Karliczek