Frage an Anja Karliczek von Werner M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Bundesbildungsministerin Karliczek MdB,
ich nehme Bezug auf die Anfrage unter https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/anja-karliczek/question/2019-07-22/319833, speziell zu der Frage "Wie kann es sein, dass ein wegen Steuerhinterziehung (über mehrere Jahre!) Vorbestrafter der Präsident einer Exzellenz-Uni sein kann bzw. bleiben darf", die Sie nicht beantwortet haben.
Auch ich interessiere mich für die Frage, wie "Rund 200 überwiegend internationale Gutachterinnen und Gutachter waren hier eingebunden. Zusätzlich haben 39 internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als Expertengremium mitgewirkt, um aus 17 Universitäten und 2 Universitätsverbünden die Besten der Besten auszuwählen" (Anm.: Ihre Antwort auf die Frage) eine Hochschule und damit auch ihren Präsidenten auswählen konnten, der die in der Anfrage explizierte Verhaltensweise erfüllt.
Kann es sein, daß die persönliche Eignung eines Hochschulpräsidenten bei den Auswahlkriterien keinerlei Rolle gespielt hat?
Sind Sie persönlich an der Erststellung der Auswahlkriterien beteiligt gewesen bzw. Ihre Partei?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Zur Besetzung der Position der Präsidenten von Hochschulen verweise ich Sie auf Art. 21 des BayHSchG. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige Landesministerium in Bayern.
Mit freundlichen Grüßen
Team Karliczek