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Anja Karliczek
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Frage von Petra D. •

Frage an Anja Karliczek von Petra D. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Mindestlohn für Azubis: Meine Tochter hat soeben eine Absage für Ihre Traum-Lehrstelle bekommen, weil der kleine Betrieb sich die Kosten in Zukunft nicht wird leisten können. Die Kosten würden sich durch das neue Gesetz mehr als verdoppeln.
Haben Sie ernsthaft vor durch dieses Gesetz, dass die Kosten allein den Betrieben über hilft, dem Fachkräftemangel zu begegnen? Anstatt Anreize zur Ausbildung zu schaffen?
Vorschlag: Ich will nicht abstreiten, dass Lehrlinge mehr Geld brauchen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Eine Ausbildung machen soll sich auch lohnen, vielleicht auch deutlich gegenüber Hartz IV. Aber vielleicht sollte der Bund, anstatt weiterhin Geld zweckzuentfremden, für Lehrlinge einen Betrag z.B. mit dem Kindergeld auszahlen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

uns tut leid, dass Ihre Tochter nicht die Lehrstelle erhalten hat, die sie unbedingt haben wollte. In solchen Momenten ist die Enttäuschung sicherlich sehr groß.

Die Mindestvergütung ist eine untere Haltelinie. Allerdings hat man bei der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) versucht, auch den von Ihnen beschriebenen Fall zu berücksichtigen:

Dort, wo eine tarifliche Einigung besteht oder geschlossen wird, wird die tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütung Vorrang vor der neuen gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung haben.

Es besteht also weiterhin für die Sozialpartner die Möglichkeit einen Tarifvertrag auszuhandeln, der regionale und branchenspezifische Aspekte besonders berücksichtigt.

Sofern man sich daher im tariflichen Rahmen darauf einigt, kann die Ausbildungsvergütung fallweise auch etwas niedriger ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team Karliczek

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