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Anja Karliczek
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Frage von Alexander Etienne S. •

Frage an Anja Karliczek von Alexander Etienne S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Kaliczek,

Können Sie mir Ihre Beweggründe mitteilen, wieso sie die Forderung des DGBs zum Thema Mindestausbildungsvergütung um 20 Prozent unterschreiten?

Können Sie erläutern, wieso einem Azubi mindestens 60 Prozent vom Bundesdurchschnittlichen Tarifvertrag zustehen sollen?

Verschiedene Gerichte urteilen, dass eine Bezahlung von mindestens 80% des Tarifs erst als angemessen gilt!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gerne beantworte:

1. Der Wert und Betrag der Mindestausbildungsvergütung sollen sozialpolitisch aber eben auch bildungspolitisch ausgewogen sein. Die Mindestausbildungsvergütung ist kein Mindestlohn.

1. Es geht darum, dass eine absolute Untergrenze festgemacht wurde. Alle Betriebe müssen diese Vergütung als Minimum leisten können. Es handelt sich aber nicht um eine Vorgabe, sondern -im Gegenteil - um eine Grenze nach unten. Bei der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung geht es vor allem darum, soziale Missstände und Missbrauch bei der Ausbildung entgegenzuwirken. Sie ist, wie gesagt, keine Deckelung.

1. Die Mindestausbildungsvergütung ist ein sozial- und bildungspolitisches Minimum und daher auch ein absolutes Minimum. Den Tarifpartnern soll gleichzeitig nicht das Aushandeln der Ausbildungsvergütungen abgenommen werden, die in diesem Bereich weiterhin ihre Zuständigkeit behalten und von der Tarifautonomie Gebrauch machen sollen und sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Karliczek

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