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Anja Karliczek
CDU
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Frage von Ricky S. •

Frage an Anja Karliczek von Ricky S.

der Bundestag berät derzeit die geplanten Gesetzesänderungen zur Regelung der Fracking-Technik in Deutschland. Ich bitte ich Sie, mir einige Fragen zum Gesetzgebungsprozess zu beantworten:

1) Sind Sie dafür den Einsatz der Fracking-Technik in Deutschland zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl zu erlauben? Wenn ja, warum?
2) Der Gesetzesentwurf sieht die Einberufung einer Expertenkommission zur Begleitung von Probevorhaben vor. Diese könnte letztlich aber auch kommerzielle Fracking-Maßnahmen oberhalb von 3000 Metern Tiefe ermöglichen. Sind Sie für die Einführung einer solchen Expertenkommission? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
3) Die Einführung eines wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes als Zulassungsvoraussetzung von Fracking-Maßnahmen kann den Schutz von Mensch und Grundwasser sicherer machen? Teilen Sie diese Auffassung und wenn nein, warum nicht?
4) Wie viele Fracking-Maßnahmen hat es in Deutschland in Tight Gas gegeben? Lassen sich aufgrund von Monitoring-Maßnahmen abschließende und fundierte Aussagen über die Sicherheit von Tight Gas-Fracking treffen?
5) Welche offenen Fragen sind mit der Gewinnung von Erdöl und Erdgas mittels Fracking verbunden und sollten Ihres Erachtens an welchen Standorten und in welchem Umfang erprobt werden?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stankewitz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das von Kabinett verabschiedete Gesetzespaket stellt meiner Meinung nach eine Verbesserung im Vergleich zur jetzigen Gesetzeslage dar. Der Schutz der Umwelt, der Natur und des Trinkwassers hat für mich höchste Priorität. Im parlamentarischen Verfahren wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich intensiv an der Auseinandersetzung beteiligen. Neben den im Gesetz genannten Ausschlussgebieten sollen auch Einzugsgebiete, in denen Wasser als Trinkwasser oder in Lebensmitteln genutzt wird, geschützt werden. Die Anzahl der Probebohrungen soll auf 8 begrenzt werden. In der Begründung zum Wasserhaushaltsgesetz wird festgehalten, dass der Schadstoffgehalt des zu versenkenden Lagerstättenwassers minimiert wird. In der Begründung zur UVP-V Bergbau wird festgehalten, dass bei einer UVP Vorprüfung die Wasserbehörden zu beteiligen sind und dass die Öffentlichkeit frühzeitig informiert wird. Darüber hinaus soll die 3000- Meter- Grenze gestrichen werden. Stattdessen soll es ein Fracking-Verbot im Muttergestein geben. Meiner Meinung nach soll das unkonventionelle Fracking bis ins Jahr 2018 verboten werden. Daher soll der Deutsche Bundestag eine Expertenkommission einsetzen, die durch Auswertung von 8 Probebohrungen diese Wissenslücken schließen soll.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Karliczek MdB

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