Frage an Anja Hajduk von Wolfgang D. bezüglich Verkehr
Die Abschaffung der Pendlerpauschale ist mit dem Werktorprinzip begründet worden. Meine Frage, sind vor dem Gesetz alle Bundesbürger gleich, auch die Abgeordneten? Warum wird das Werktorprinzip nicht auch auf die Abgeordneten angewandt, d.h. wie sie zu Ihrem jeweiligen Arbeitsplatz kommen, ist deren Sache, also keine Dienstreisen, Dienstwagen, Bundesbahnjareskarte und wie die Bundeskanzlerin nach China reist, ist deren Sache
Sehr geehrter Herr Dütsche,
herzlichen Dank für Ihre Mail. Ich stimme Ihnen selbstverständlich zu, dass zwischen einem Arbeitnehmer und einem Abgeordneten des Deutschen Bundestags nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf. So werden den Arbeitnehmern sowie den Abgeordneten im Rahmen Ihrer Tätigkeit entstandene Aufwendungen - wie zum Beispiel Dienstreisen - in der Regel von ihrem Arbeitgeber bzw. vom Deutschen Bundestag erstattet. Für Abgeordnete ist dies sogar verfassungsrechtlich in Art. 48 Abs. 3 des Grundgesetzes verankert. Mit der Freifahrtberechtigung der Deutschen Bahn AG (§ 16 Abs. 1 AbgG) und der Kostenpauschale nach (§ 12 Abs. 2 AbgG) sind alle Kosten für Mandatsreisen (Bahn- und Pkw-Fahrten, Unterkunft, Verpflegung) abgegolten. Aus der Kostenpauschale müssen zusätzlich aber auch zum Beispiel sämtliche Bürokosten zur Einrichtung und Unterhaltung von Wahlkreisbüros (Miete und Nebenkosten, Inventar, Büromaterial, Literatur, Medien, Porto), Reise und Unterkunftskosten von Mitarbeitern oder die zusätzlichen Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung bestritten werden. Alle weitergehenden Dienstreisen (z.B. ins Ausland) müssen direkt vom Bundestagspräsidenten genehmigt werden. Ich halte diese Regelungen für unbürokratisch und ausreichend, auch wenn mir bewusst ist, dass im privatwirtschaftlichen Bereich oftmals weitergehende Erstattungsregelungen existieren. Eine gedeckelte Pauschalleistung setzt bei Abgeordneten einen wichtigen Anreiz für einen sparsamen Umgang mit den Steuermitteln.
Eine entsprechende Anreizwirkung brauchen wir auch bei der Pendlerpauschale. Wir begrüßen daher im Prinzip die Kürzung der Entfernungspauschale, um Anreize für ein arbeitsortnahes Wohnen und einen sparsamen Umgang mit ressourcenverbrauchender Mobilität zu setzen. Die Streichung nur für Entfernungen bis 20 km haben wir aber schon immer für falsch gehalten. Es ist problematisch und ungerecht, ausgerechnet weite Entfernungen besonders zu begünstigen. Damit werden gerade diejenigen benachteiligt, die nahe an ihrem Arbeitsplatz wohnen und damit die Verkehrssysteme und unsere Umwelt weniger belasten. Der Bundesfinanzhof hat erst jüngst mit seinem Urteil unsere Position bestätigt. Deswegen haben wir die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer vorzulegen.
Mit herzlichen Grüßen
Anja Hajduk