Frage an Anja Hajduk von Christine S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Hallo Frau Hayduck,
gerne wüßte ich, wie Sie zum geplanten Bauprojekt Altonas neue Mitte stehen. Hier soll ab 2013 der Bau von ca. 2000 Wohnungen starten. Das Gelände gehört der Bahn und anderen Investoren, die durch den Bebauungsplan sehr viel Geld verdienen werden, da dadurch die Grundstücke enorm an Wert gewinnen werden. Was werden Sie tun, damit die Investoren Grundstücke zu angemessenen Preisen an Baugemeinschaften und soziale Projekte abgeben? Werden Sie sich auch dafür einsetzen, dass ein Teil der für Bauprojekte vorzusehenden Grundstücke für das sog. autofreie Wohnen reserviert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheunemann
Sehr geehrte Frau Scheunemann,
Die GAL Altona hat ein umfangreiches Positionspapier zu Altona Mitte verfasst. Hier finden Sie auch die von Ihnen erwähnten Aspekte wieder. http://www.gal-altona.de/uploads/media/GAL-Altona_Beschluss_KMV_20100503_02_NeueMitteAltona-einPositionpapier.pdf Damit diese Positionen auch in die Planungen einfließen, wurde das Papier fast wortgleich als Antrag in die Bezirksversammlung eingebracht und einstimmig beschlossen. http://www.gal-altona.de/userspace/HH/gal-altona/Dateien/Bezirksfraktion/Antraege-BF/XVIII-2194_Altonas_neue_Mitte.pdf
Da dieses Verfahren aufgrund der schwierigen Verhandlungen mit den Grundeigentümern und aufgrund der Komplexität in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt geführt wird, hat auch die GAL-Bürgerschaftsfraktion hierzu einen Antrag eingebracht und mit der Schwarz-Grünen Mehrheit beschlossen. https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/ (hier die Dokumentennummer 7674 eingeben (19.Legislatur)
Anhand dieser Beschlüsse können Sie erkennen, dass die GAL sich sehr für eine einvernehmliche Planung und Umsetzung mit den Bürgern und Bürgerinnen vor Ort sowie für eine Mischung der Wohnungen mit gefördertem Wohnungsbau (20-30%), Baugemeinschaften und autofreiem Wohnen einsetzt. Erreicht wird dieses durch Verhandlungen mit den Grundeigentümern und einer sogenannten vertraglichen "Abwendungsvereinbarung". In so einer Abwendungsvereinbarung wird der Kostenbeitrag (ein hoher zweistelliger Millionenbetrag) der Grundeigentümer zur Herstellung der Infrastruktur (Straßen, Entwässerung, Anpassung von Kreuzungen, etc.) und die Anteile der jeweiligen Wohnformen, etc. festgesetzt. Bezüglich des Autofreien Wohnens möchte ich nur anfügen, dass es hierzu Inititativen aus der Bevölkerung bedarf, die in so einem Projekt wohnen möchten und sich vertraglich auf ein autofreies Wohnen verpflichten. Es kann kein Zwang auf zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner ausgeübt werden. Nur wenn diese sich freiwillig vertraglich verpflichten, kann es zu solchen Projekten kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Hajduk