Frage an Anja Domres von Angelika G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Domres ,
ich nehme hiermit Bezug auf Ihre Antwort betreffend einer Änderung des Hundegesetzes nach dem Vorbild von Niedersachsen .
Frage zum Thema Gesundheit von Ana S. am 8.11.2012
Sie schreiben
" Bedauerlicherweise gibt es im Leben keinen absoluten Schutz und ein Restrisiko besteht immer. Wir können nur versuchen den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, der die einzelnen Bürgerinnen und Bürgern aber nicht unverhältnismäßig in ihrer Freiheit beschränkt. Die Hamburger Bürgerschaft, als gesetzgebendes Organ, hat bei jeder Entscheidung die widerstreitenden Grundrechte der Beteiligten abzuwägen. Es ist nicht möglich - und auch nicht gewollt - alle Hunde aus dem Stadtgebiet zu verbannen. Dies wäre ein zu intensiver Eingriff in die Rechte der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer und nicht mit dem Grundgesetz, sowie der Hamburger Verfassung zu vereinbaren."
in wie weit würde eine Änderung in Anlehnung an Niedersachsen - in Hamburg die Verbannung aller Hunde aus dem Stadtgebiet - mit sich bringen ?
zur Frage bezüglich der Verantwortung im Falle eines Beißvorfalls mit einer noch nicht gelisteten Rasse schreiben Sie
" ich bin der Meinung, dass das Hamburger Hundegesetz ein sehr hohes Schutzniveau bietet. Es besteht darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit es den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Wird zum Beispiel eine Hunderasse vermehrt in der Beißstatistik auffällig, die bisher in der Rassenliste nicht vermerkt ist, so wird das Hundegesetz entsprechend geändert. Falls dies zeitnah nicht umgesetzt wird und es kommt dann zu einem Vorfall mit einem Hund dieser Rasse, so würde uns die dann zu erwartende Kritik zu recht treffen. "
was darf man unter einer zeitnahen Umsetzung verstehen ?
MfG. Angelika