Frage an Anja Domres von Ana S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Domres,
sie sagten, bei einer Änderung des Hundegestzes, würde bei Aufhebung der Rassenlisten, bei einem Vorfall mit einem dieser Hunde, Ihre Partei zur Verantwortung gezogen werden. Das kann ich nachvollziehen.
Daher meine Frage an Sie:
Wer wird denn zur Verantwortung gezogen, wenn in Hamburg der nächste Beißvorfall mit einem nicht gelisteten Hund geschieht?
Denn diese Hunde gelten ja laut dieses Gesetzes als "nicht gefährlich", im Gegensatz zu den vier Rassen, die laut Hunde- Gesetz "unwiderlegbar gefährlich" sind. Das macht mir Sorge!
Eine weitere Frage, die mir sehr am Herzen liegt:
Warum haben Sie für Hamburg nicht die Vorschläge berücksichtigt, die nicht beim Hund, sondern am Hundehalter ansetzen?
Haltergesetze anstelle von Hundegesetzen und Rassenlisten?
Alle (größeren) Hunde könnten Menschen gefährden, wenn sie nicht sorgsam und fachkundig geführt werden.
Unser Nachbarland Niedersachsen setzt ja bereits auf die Sachkundeprüfung für Hundehalter.
Ich würde mir für mehr Sicherheit wünschen, dass man in einer Großstadt, wie unserer, strenge und umfangreiche Anforderungen an Hundehalter stellt.
Hundehalter sollten Sachkundeprüfungen, regelmäßige Schulungen und Überprüfungen auferlegt bekommen, bevor sie einen Hund führen dürfen.
Das käme dem Sicherheitsbedürfnis entgegen und wäre gerechter, auch im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz.
Warum setzen wir in der Hanestadt nicht vermehrt auf Auflagen und Überprüfung der Hundehalter?
in der Hoffnung auf ein sicheres Miteinander von Hundehaltern und Nicht- Hundehaltern
Ana Springfeldt
Sehr geehrte Frau Springfeldt,
vielen Dank für Ihre Fragen. Ich werde versuchen sie umfassend zu beantworten.
Bedauerlicherweise gibt es im Leben keinen absoluten Schutz und ein Restrisiko besteht immer. Wir können nur versuchen den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, der die einzelnen Bürgerinnen und Bürgern aber nicht unverhältnismäßig in ihrer Freiheit beschränkt. Die Hamburger Bürgerschaft, als gesetzgebendes Organ, hat bei jeder Entscheidung die widerstreitenden Grundrechte der Beteiligten abzuwägen. Es ist nicht möglich - und auch nicht gewollt - alle Hunde aus dem Stadtgebiet zu verbannen. Dies wäre ein zu intensiver Eingriff in die Rechte der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer und nicht mit dem Grundgesetz, sowie der Hamburger Verfassung zu vereinbaren.
Ich bin der Meinung, dass das Hamburger Hundegesetz ein sehr hohes Schutzniveau bietet. Es besteht darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit es den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Wird zum Beispiel eine Hunderasse vermehrt in der Beißstatistik auffällig, die bisher in der Rassenliste nicht vermerkt ist, so wird das Hundegesetz entsprechend geändert. Falls dies zeitnah nicht umgesetzt wird und es kommt dann zu einem Vorfall mit einem Hund dieser Rasse, so würde uns die dann zu erwartende Kritik zu recht treffen.
Das Hundegesetz geht im Grundsatz davon aus, dass die Haltung von Hunden mit Gefahren verbunden ist. Aus diesem Grund enthält diese Regelung eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde, unabhängig von der Rasse. Allerdings besteht, für die nicht in den Rasselisten aufgeführten Hunde und die Hunde welchen einen Wesenstest erfolgreich bestanden haben, die Möglichkeit durch einen Gehorsamstest (§ 4 HambHundeG) sich von dieser Verpflichtung befreien zu lassen. Und im Rahmen dieses Gehorsamstest wird das Zusammenspiel von einem bestimmten Halter und zu einem bestimmten Hund überprüft. Der Halter hat nachzuweisen, dass er den Hund im Alltag unter Kontrolle hat. Ich halte dies für einen guten Ansatz. Darüber hinaus ist es selbstverständlich, dass jede Hundehalterin und jeder Hundehalter die schon geltenden Tierschutzbestimmungen einzuhalten hat.
Für die Haltung von gefährlichen Hunden im Sinne des Hamburger Hundegesetzes gelten noch höhere Anforderungen. Im Grundsatz ist deren Haltung verboten und nur mit einer entsprechenden Erlaubnis (§ 16 HambHundeG) möglich. Diese Erlaubnis verlangt von den Hundehaltern ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und dies wird seitens der Behörden auch intensiv geprüft.
Die von Ihnen geforderte Sachkundeprüfung, wie sie zum Beispiel in Niedersachsen eingeführt wurde, ist ein interessanter Ansatz und wir werden die damit gewonnenen Erfahrungen aufmerksam beobachten. In diesem Zusammenhang bin ich auch an dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand interessiert.
Zum jetzigen Zeitpunkt war es meiner Ansicht nach zu früh das bestehende gesetzliche Konzept in Hamburg grundlegend zu verändern. Das Hamburger Hundegesetz ist in seiner jetzigen Gestalt ein großer Erfolg, die Beißstatistiken belegen dies. Und ich halte es für besser das Bestehende weiter zu entwickeln, so wie wir es vor kurzem beschlossen haben.
Ich hoffe, Ihre Frage ist umfassend beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anja Domres