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Frage von Burkhard B. •

Frage an Anja Domres von Burkhard B. bezüglich Gesundheit

Zitat:
"Da unser Hundegesetz in Hamburg damals aber gerade wegen eines totgebissenen Kindes erlassen wurde, wird eine solche Änderung in Hamburg nur sehr schwer durchzusetzen sein. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn es nach Gesetzesänderung wiederr zu einem tödlichen Zwischenfall kommt?"

Wer übernimmt die Verantwortung, wenn es nach Gesetzesänderung wieder zu einem tödlichen Zwischenfall kommt, diesmal aber wieder mit einem Schäferhund oder einer anderen
Hunderasse?

Der bedauerliche Vorfall im Jahr 2000 (Volkan) in Wilhelmsburg wird in Hamburg regelmäßig von den Politiker/innen für den Erhalt der Rasselisten als Totschlagargument missbraucht. Wenige Monate später wurde in Lutzhorn (Kreis Pinneberg), ein 13-jähriges Mädchen von einem Deutschen Schäferhund zerfleischt. Der Hund wurde mutmaßlich von Privatpersonen im Schutzdienst ausgebildet. Diese tödliche Beißattacke, ist von den Medien kaum beachtet worden und Konsequenzen wurden vonseiten der Politik nicht gezogen. Die SPD versucht in Hamburg auf die Schnelle, ein Hundegesetz zu verabschieden. Die Gesetzesvorlage entspricht nicht den Schutz von Menschen vor wirklich gefährlichen Hunden. In den Beißstatistiken kommen die in Hamburg unwiderlegbar gefährlichen Hunde der Rassen Pit Bull Terrier und Co. selten oder wie der Bullterrier gar nicht vor, dass wird von den meisten in der Hamburger Bürgerschaft vertretenen Parteien ignoriert. Dass an den Beißvorfällen ein auffallend großer Anteil von Gebrauchshunden, wie der Schäferhund und Co. beteiligt sind, scheint den Gesetzgeber in Hamburg nicht zu interessieren. Solange es Privatpersonen unter dem Deckmantel des Hundesports, bzw. der Gebrauchshundeprüfung erlaubt ist, mit Hunden einen Schutzdienst zu absolvieren, ist das unverantwortliche Handeln der Gesetzgeber in Hamburg nicht verwunderlich.

Sind abgerichtete Schäferhunde und Co. keine Waffen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bernheim,

ich habe die Argumente, warum wir die Rasseliste im Hundegesetz nicht geändert haben, ja bereits dargelegt. Ich verstehe Ihre Frage als rhetorische Frage, wenn ein Tier als Waffe abgerichtet wird, ist es in jedem Falll aus dem Verkehr zu ziehen. Ich habe übrigens sehr viele Mails von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die mich händeringend darum gebeten haben, das Hundegesetz auf keinen Fall zu ändern. Es gibt in dieser Stadt neben den Einschätzungen von Hundehaltern durchaus auch andere Einschätzungen. 

Mit freundlichen Grüßen, 
Anja Domres.