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Antwort von Angelika Niebler
CSU
• 20.05.2014

(...) Ich bin der Ansicht, dass grundsätzlich mit hochentwickelten Rechtsstaaten, wie den USA, keine gesonderten Investitionsschutzabkommen abgeschlossen oder Investitionsschutzregeln in Freihandelsabkommen aufgenommen werden sollten. Sollten dennoch Investitionsschutzregeln im Freihandelsabkommen mit den USA vereinbart werden, ist auszuschließen, dass das demokratische Recht, allgemeine Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen zu schaffen, gefährdet, ausgehebelt oder umgangen wird oder dass ein Marktzugang, der solchen Regeln widerspricht, einklagbar wird. Ich lehne es entschieden ab, dass Schiedsgerichte für die Schlichtung von Streitfragen eingesetzt werden. (...)

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