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Angelika Niebler
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Frage von Marion W. •

Frage an Angelika Niebler von Marion W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Niebler,

in der aktuell geplanten Revision der Tabakrichtlinie ist in einem Unterpunkt als Ziel das faktische Verbot der E-Zigarette geplant (Nikotinreduktion auf 4mg, bzw. völlig nikotinfrei). Siehe dazu: http://blog.rursus.de/2013/03/nikotin-wirklich-so-schlecht-wie-sein-ruf/
Dabei wird immer wieder auf diverse Analysen verwiesen.

Wo bitte kann man diese sogenannten Expertenanalysen, die soweit ich bisher feststellen konnte, lediglich Spekulationen sind, nachlesen und vor allem wo sind die dazu relevanten Quellen genannt?

Ich habe mich als medizinischer Laie eingehend mit dem Thema beschäftigt und muß feststellen, alle fundierten und wissenschaftlich belegten Informationen die ich bisher aus den unterschiedlichsten Quellen weltweit zusammengetragen habe, sind egal ob medizinisch oder juristisch, --- siehe dazu: http://www.vd-eh.de/de/juristisches-gutachten-neue-tabakrichtlinie-ist-rechtswidrig.html --- geprägt pro E-Zigarette.

Nur die Pseudoexperten verteufeln die E-Zigarette, natürlich ohne dies zu belegen.

Wollen Sie wirklich durch diese Regulierung eine Hand am Hammer zum Einschlagen meiner Sargnägel sein?

Ich bin nicht entwöhnt – ich habe lediglich ein 1000fach gefährlicheres Genussmittel (Rauchen) gegen ein wohlschmeckenderes und weniger gefährliches (Dampfen) getauscht.

Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, ohne gründlichste Recherche Ihrerseits, siehe dazu: http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf - einem solch perfiden Plan der Lobbyisten zuzustimmen?

Mit bestem Gruß

Marion Wandl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Wandl,

im Nachgang zu der Abstimmung im Europäischen Parlament über die Tabakproduktrichtlinie Ende Februar dieses Jahres erlaube ich mir, auf Ihre Anfrage zur E-Zigarette zurück zu kommen.

Da ich selber kein Mitglied im federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bin, liegen mir die von Ihnen genannten Analysen zur E-Zigarette nicht vor.

Nach allen mir vorliegenden Informationen enthalten E-Zigaretten nachweislich weniger krebserregende Stoffe als herkömmliche Zigaretten und sind daher weniger gesundheitsschädlich.

Der endgültige Text, über den das Plenum des Europäischen Parlaments Ende Februar abgestimmt hat, sieht nun vor, dass die nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten (die so genannten Liquids) als Tabakprodukte frei verkäuflich bleiben, solange die Nikotinkonzentration unterhalb des Grenzwerts von 20 mg/ml bleibt und die Flüssigkeiten keine heilende Wirkung versprechen.

Da die Richtlinie aus meiner Sicht jedoch viele Passagen enthält, die aller Voraussicht nach zu mehr Rechtsunsicherheit führen bzw. teilweise so gar nicht umsetzbar sind, habe ich bei der Endabstimmung aus unterschiedlichen gegen die Tabakproduktrichtlinie gestimmt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Angelika Niebler, MdEP

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