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Angelika Niebler
CSU
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Frage von Martin D. •

Was werden Sie gegen die geplante sog. "Chatkontrolle" tun um die anlasslose Überwachung der Kommunikation aller EU-Bürger zu verhindern?

Sehr geehrte Frau Niebler,
die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen und eine anlasslose Überwachung von privater Kommunikation aller Bürger zu implementieren ist nicht mit dem Schutz der Privatsphäre und der vertraulichen privaten Kommunikation vereinbar. Das ganze wird zwar unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Kinderpornografie angepriesen, aber Experten zufolge findet das über verschlüsselte Dateien die über das hidden web (z.B. Tor oder i2p) statt und das Überwachen von privater Kommunikation über Email oder Messengerdienste würde dagegen wenig bis nichts helfen.

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Sehr geehrter Herr D.

 

herzlichen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der "Verordnung zur Prävention und Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet" (auch bekannt als "Chatkontrolle"). Am 14.11.2023 hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments hierzu abgestimmt und eine klare Position eingenommen. Gerne erläutere ich Ihnen die Hintergründe.

 

Als Mitglied der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament ist es mir ein Anliegen zu betonen, dass wir in Europa entschieden gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern vorgehen müssen. Diese Verbrechen sind abscheulich und verdienen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung. Daher benötigen die Ermittlungsbehörden wirksame und ausgewogene Instrumente, um die Täter aufzuspüren und die Opfer zu schützen. Die vom Ausschuss beschlossene Positionierung zur genannten Verordnung berücksichtigt dieses Anliegen. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.

 

Mehr Prävention - keine „Chatkontrolle“

 

Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission stieß zu Recht auf erhebliche Kritik, da er nicht ausgewogen war. Die nun im Ausschuss beschlossene Positionierung stellt den Kommissionsvorschlag jedoch im wahrsten Sinne vom Kopf auf die Füße. Die präventiven Elemente wurden erheblich gestärkt, während die umstrittenen Aufdeckungsanordnungen deutlich eingeschränkt und mit robusten rechtsstaatlichen Schranken versehen wurden. Die unter dem Begriff „Chatkontrolle“ bekannten Maßnahmen wurden verworfen. Stattdessen bleibt die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unangetastet, und Client-Side-Scanning wird de facto ausgeschlossen. Zudem ist die Anordnung von Aufdeckungsmaßnahmen nur mit richterlichem Beschluss und bei begründetem Anfangsverdacht erlaubt.

 

Mit dieser Positionierung im Europaparlament haben wir eine ausgewogene Balance gefunden, um den Schutz von Kindern zu stärken und gleichzeitig präventive Maßnahmen gezielt zu etablieren. Wir sehen darin eine dringend erforderliche Stärkung des Kinderschutzes im digitalen Raum sowie der Opferrechte, sowohl online als auch offline. Dabei kommt dem EU-Zentrum für den Schutz von Kindern eine entscheidende Rolle zu.

 

Sie können versichert sein, dass ich zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe weiterhin für eine Gesetzgebung mit Augenmaß eintreten werden. Insbesondere wenn es darum geht, den Ausgleich der Grundrechte im digitalen Zeitalter - in diesem Fall das Recht auf Privatsphäre der Internetnutzer einerseits und das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit minderjähriger Opfer sexualisierter Gewalt andererseits - in Einklang zu bringen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Prof. Dr. Angelika Niebler, MdEP

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