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Angelika Niebler
CSU
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Frage von Guido L. •

Frage an Angelika Niebler von Guido L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Niebler,

gestern wurde u.A. über Sie wg. Ihrer bezahlten Tätigkeit für die Anwaltskanzlei Gibson, Dunn & Crutcher LLP (München, siehe http://www.gibsondunn.com/lawyers/aniebler ) im ARD-Fernsehen, Format "Europamagazin", berichtet: http://www.ardmediathek.de/tv/Europamagazin/Sendung-vom-11-12-2016/Das-Erste/Video?bcastId=342024&documentId=39450868 (Minute 20.32 - 22.50). Im Bericht wird behauptet, Sie würden von G.,D.&C. 72.000 € p.a. erhalten. Diese Jahresbezüge würden gem. Tabelle des EU-Parlaments in Einkommenskategorie 3 fallen (von 60.012 bis 120.000 € p.a.). Sie jedoch deklarieren Ihre Bezüge (siehe http://www.europarl.europa.eu/meps/de/4289/ANGELIKA_NIEBLER_declarations.html ) bei G.,D.&C. in Kategorie 2, also mit max. 60.000 € p.a.: http://www.europarl.europa.eu/mepdif/4289_DFI_LEG8_rev4_DE.pdf (Seite 2).

Meine Fragen:
- Stimmt die im ARD-Beitrag genannte Summe 72.000 € nicht oder haben Sie Ihre Einkünfte bei G.,D.&C. gegenüber dem EU-Parlament falsch (zu niedrig) deklariert?
- Eine grundsätzliche Frage: Sehen Sie zwischen Ihrer EU-Abgeordnetentätigkeit und Ihrer Tätigkeit für eine Anwaltskanzlei, die in Brüssel Lobbyarbeit betreibt, keinen Interessenkonflikt (LOBBY CONTROL hat Sie deshalb bereits thematisiert: https://www.lobbycontrol.de/2016/07/angelika-niebler-mdep-politik-im-sinne-ihrer-anwaltskunden/ )?

In Erwartung Ihrer baldigen, selbstverständlich ehrlichen Beantwortung meiner Fragen* verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
G. L.

* Das fällt Ihnen sicherlich leicht, denn der CSU-Slogan lautet bekanntlich "Näher am Menschen" (siehe http://www.csu.de/verbaende/kv/ingolstadt/mandatstraeger/ ).

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr L.,

gerne beantworte ich die von Ihnen gestellten beiden Fragen:

- Ich habe in meiner „Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder“ deklariert, dass ich für meine freiberufliche Tätigkeit für die Anwaltskanzlei Gibson Dunn eine monatliche Vergütung zwischen € 1.001 und € 5.000 brutto erhalten. Diese Angabe ist korrekt.

Wie die ARD zu der Behauptung kommen konnte, ich würde aus dieser Nebentätigkeit € 72.000 jährlich erhalten, entzieht sich meiner Kenntnis. Diese Zahl ist falsch.

- Es gibt keinen Interessenskonflikt zwischen meinem Mandat im Europäischen Parlament und meiner Nebentätigkeit für das Münchner Büro der Anwaltskanzlei Gibson Dunn. Ich trenne beides strikt. Seit 1991 bin ich ununterbrochen als Anwältin tätig und habe dies seit meiner Wahl in das Europäische Parlament stets auf meiner Homepage ausgewiesen und ordnungsgemäß der Parlamentsverwaltung angezeigt.

Sie haben erwähnt, dass LobbyControl den damaligen Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn Schulz, angeschrieben hat. Die Parlamentsverwaltung hat dieses Schreiben im September 2016 beantwortet und unmissverständlich festgestellt, dass ich mich an den „Code of Contact“ gehalten habe und mir insoweit kein Vorwurf gemacht werden könne.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Angelika Niebler, MdEP

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