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Angelika Niebler
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Frage von Mathias F. •

Frage an Angelika Niebler von Mathias F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Segeehrte Frau Dr. Niebler,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19.04.2011. Leider beantworten auch Sie meine Frage nicht. Daher möchte ich die Fragestellung noch einmal präzisieren.

Freiwillige Bewerberinnen und Soldatinnen werden grundsätzlich schriftlich darüber informiert, die Genitaluntersuchung bei zivilen Ärzten eigener Wahl durchführen zu lassen. Was im Übrigen hinsichtlich der vorgegebenen Frauenquote in der BW und der medizinischen Eigenversorgung der Truppe recht sonderbar anmutet.

Wehrpflichtige wurden unter staatlichem Zwang zur Musterung beordert und häufig unter Androhung, ihnen einen für sie unangenehmen Musterungsbescheid auszustellen, zu einer Untersuchung der Genitalien genötigt. Bei der Dienstantrittsuntersuchung in den Kasernen wurden sie mit militärischer Befehlsgewalt von TruppenärztInnen dazu aufgefordert, sich vor anwesenden Sanitätssoldatinnen nackt auszuziehen und die Funktionsfähigkeit ihrer Genitalien zu demonstrieren. Man kann in diesen Fällen wohl kaum von freier Wahl sprechen.

Es geht auch, wie deutlich angegeben, nicht um die untersuchenden ÄrztInnen.

Bei Bewerberinnen und Soldatinnen ist das in den Kasernen immer noch reichlich vorhandene männliches Assistenzpersonal grundsätzlich IMMER von der ärztlichen Untersuchung ausgeschlossen obwohl hier, wie Sie richtig bemerken, noch nicht einmal eine Untersuchung der Genitalien vorgenommen wird.
Bei Wehrpflichtigen war es dagegen in den letzten Jahren immer häufiger der Fall, dass sich die Männer vor weiblichen nichtärztlichen Publikum nackt ausziehen mussten.

Warum diese diskriminierende Ungleichbehandlung hinsichtlich der Wahrung der Persönlichkeitsrechte vor dem jeweils anderen Geschlecht?

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Frost

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Frost,

haben Sie besten Dank für Ihre Nachfrage zur medizinischen Untersuchung bei der Musterung. Meine Antwort auf Ihre Anfrage habe ich Ihnen per abgeordnetenwatch.de zukommen lassen. Eine weitere Diskussion führe ich gerne mit Ihnen über meine üblichen Kontaktstellen. Gerne nehme ich dann zu Ihren Fragen Stellung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Angelika Niebler, MdEP

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Frost,
sehr geehrter Herr Gaese,

erlauben Sie mir nochmals Bezug zu nehmen auf Ihre Anfragen zur medizinischen Untersuchung bei der Musterung.

Wie ich bereits in meiner Antwort vom 19. April 2011 erwähnte, habe ich Verständnis dafür, dass sich viele Männer und Frauen während der Untersuchung der Geschlechtsorgane durch einen fremdem Arzt unwohl fühlen.

Dem kommt die Bundeswehr entgegen, indem sie jedem Bewerber, der einen gleichgeschlechtlichen Arzt wünscht, diesen Wunsch erfüllt. Sollte kein gleichgeschlechtlicher Arzt zur Verfügung stehen, kann die Untersuchung des Intimbereichs auch in einer zivilen Arztpraxis durchgeführt werden.

Ihren Schreiben entnehme ich, dass sich die Bundeswehr Ihrer Auffassung nach nicht immer an diesen Grundsatz hält. Um diesem Vorwurf nachzugehen, würde ich Sie bitten, sich an die zuständige nationale Stelle zu wenden:

Bundesamt für Wehrverwaltung

Ermekeilstraße 27
53113 Bonn

Telefon: 0228 947 0
Email: bawv@bwb.org

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Angelika Niebler, MdEP

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