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Angelika Niebler
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Frage von Sebastian B. •

Frage an Angelika Niebler von Sebastian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Niebler,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht in Deutschland kürzlich die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für Verfassungswidrig erklärt. Die deutsche Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten ist somit gekippt. Eine neue Regelung ist nur unter sehr bestimmten Auflagen Verfassungskonform.
Auch in Rumänien wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht in der jetzigen Form erst mal gestoppt.

Meine Frage an Sie:
Besteht eine Möglichkeit, dass die EU die Richtlinie 2006/24/EG nun noch einmal vollständig überprüft und gegebenenfalls wieder abschafft? Wie bewerten Sie persönlich hier die Güterabwägung zwischen Freiheit und Sicherheit?

Sollte es noch Fragen Ihrerseits geben, so stehe ich Ihnen jeder Zeit und gerne zur Verfügung; zur weiteren Information empfehle ich Ihnen die Webseite des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (vorratsdatenspeicherung.de).

Vielen Danke für Ihre Arbeit und freundliche Grüße, Sebastian Bartsch

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