Frage an Angelika Hagedorn von Thomas W. bezüglich Umwelt
Laut Bundesnaturschutzgesetz, von 2009, §§ 8 - 11, haben alle Bundesländer ihre Ziele und Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes, inklusive der Naturgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Kultur und inklusive der Landnutzungen, in Plänen der Landschaftsplanung darzustellen, und zwar auf Landesebene in Landschaftsprogrammen, auf der Regional- bzw. der Kreisebene in Landschaftsrahmenplänen und auf der kommunalen Planungsebene in Landschaftsplänen.
Trotz dieses abgestuften Systems von Umweltplänen wird in der Politik offensichtlich kaum Gebrauch von diesen flächendeckenden, nachhaltig ausgerichteten Landschaftsplänen gemacht. Diese Pläne werden im Zusammenhang mit politischen Entscheidungsfindungen nie erwähnt.
Wie steht die ÖDP zu diesen Plänen? Eignen sich diese nicht für eine flächendeckende, nachhaltige, ressourcenübergreifende Umweltentwicklung? Oder, was müsste getan werden um diese Pläne zu einem Instrument nachhaltiger Umweltentwicklung zu entwickeln?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich vermute, Sie sind ein Fachmann für Landschaftsplanung.
Ich habe da als Diplompädagogin und Religionspädagogin ganz andere Schwerpunkte. Ihre Frage ist nicht mein Spezialgebiet.
Darum möchte ich Sie herzlich einladen, am Donnerstag, den 16. Mai um 19:30 den Vortrag von Prof. Klaus Buchner zur Agrarwende zu besuchen. Jugendgästehaus am Aasee in Münster. Prof. Klaus Buchner ist unser Spitzenkandidat und hat für Ihre sehr spezielle Frage bestimmt eine gute Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Angelika Hagedorn