Frage an Angelika Hagedorn von Michael S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Hagedorn,
hier sind einige Fragen von Ihnen ausführlich beantwortet worden, doch kommt m. E. ein gravierendes gesellschaftliches Problem zu kurz: der Kontaktabbruch von Trennungskindern zum nichtbetreuenden Elternteil inklusive der gesetzlichen Ungleichstellung "nichtehelicher" Kinder und ihrer Väter.
Was ist zu der BVerfG-Entscheidung aus dem Januar 2003 geplant, die die Verwandtschaftsbeziehung von Kindern nicht mit der Mutter verheirateter Väter mit ebendiesen hinter den ja auch willkürlich ausfüllbaren Trauschein zurückstellt und die Entscheidung über die prinzipiell gemeinsame Sorge nach dem Vorbild anderer EU-Staaten an den Gesetzgeber zurückverweist?
Wie kann es sein, daß Richter entscheiden können, ein Kind brauche "Ruhe" und den Umgang mit einem Elternteil ohne gravierende Gründe für Jahre "sperren", weil dieser verzweifelt um Kontakt zu seinen Kindern kämpfen muß, was dann oftmals ausgerechnet als vermeintliche "Streitsucht" ausgelegt wird?
Wie kann dem Grundrecht auf Familienleben, ohne Orientierung an schlechten Beispielen (Elternteile, die ihre Kinder im Stich lassen), Rechnung getragen und zum Wohle der Kinder eine tatsächliche Gleichberechtigung von Männern (Vätern) und Frauen (Müttern) bewirkt werden?
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Siebel
Sehr geehrter Herr Siebel!
Die Fragen, die Sie ansprechen, sind sehr wichtig und gehören zu dem Bereich, der mich Tag und Nacht beschäftigt.
Eltern bleiben Eltern, ein Leben lang. Leider gibt es oft Eltern oder Elternteile, die sich dieser Verantwortung nicht bewusst sind.
Viele schaffen es nicht, Paarebene und Verantwortung als Eltern zu trennen. Darin liegt m.E. das Hauptproblem. Durch die Kindschaftsrechtsreform im Juli 1998 gibt es nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht. Es bleibt allerdings fraglich, ob es sinnvoll ist, die Umgangspflicht einzuklagen, wie es in der Praxis schon vorgekommen ist.
Ich kenne aus meinem Bekanntenkreis soviele unterschiedliche Fälle, so dass eine allgemeine Aussage zu dieser Problematik fast unmöglich ist.
Ich kenne Fälle, wo es tatsächlich nötig ist, dass das Kind zur Ruhe kommt. Ich kenne aber auch Fälle,wo ein Elternteil bißwillig oder aus Enttäuschung einfach ignoriert wird. Es geht sogar soweit, dass Kinder manipuliert werden und eine schlimme Form von Eltern-Kind-Entfremdung entsteht. Ich glaube aber kaum, dass wir hier mit Gesetzen oder Strafen weiterkommen. Das Wichtigste bleibt der Respekt voreinander. Niemand sollte seine Macht ausspielen, weil er die Kinder hat.
Mir ist auch ein sehr positives Beispiel bekannt. Die Eltern wohnen nah beeinander und beide teilen den Alltag mit dem Kind. Das Kind hat sozusagen gleich zweimal ein Zuhause. Mir ist aber auch klar, dass dies nicht in allen Fällen funktionieren kann.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Hagedorn