Frage an Angelika Beer von Günther P. bezüglich Finanzen
Guten Tag, Frau Beer,
mich bewegt seit geraumer Zeit eine Frage:
Bekommen die EU-Abgeordeneten der östlichen Beitrittsländer ( z.B. Litauen, Polen, Estland, Lettland, Rumänien,Bulgarien und die ganzen anderen unterentwickelten Staaten) die gleichen EU-Abgeordnetenbezüge wie die Abegordneten der sog. Gründungsmiglieder?
Oder wird hier - zumindest zum Teil- ein Ausgleich wegen der Währungsunterschiede gemacht ?
Ich wäre Ihnen als Wähler und EU-Bürger im Hinblick auf die 2009 anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament für eine ausführliche Antwort sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüssen
Günther Plate
Sehr geehrter Herr Plate,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 18.06.2008 bezüglich der finanziellen Entschädigungen von Europaparlamentariern in den einzelnen Mitgliedsstaaten.
Die Bezahlung der Abgeordneten war lange nicht durch eine einheitliche europäische Regelung erfasst, sondern die Abgeordneten wurden in Anlehnung an die Bezüge der nationalen Angeordneten in ihrem Heimatland und aus deren nationalen Haushalten bezahlt. Diese Praxis führte zu großen Unterschieden in der Höhe der Grundbezüge. Deutsche Europaabgeordnete bekommen aktuell wie ihre Bundestagskolleginnen und -kollegen monatlich rund 7.300 EUR. Italienische Abgeordnete erhalten rund 12.000 EUR und in vielen der neuen EU-Mitgliedsstaaten müssen sich Abgeordnete mit rund 1.000 EUR begnügen.
Ab der nächsten Legislaturperiode gilt das 2005 beschlossene Abgeordnetenstatut, nach dem alle EU-Abgeordneten eine einheitliche Entschädigung erhalten, die sich auf jeweils 38,5 % der Grundbezüge eines Richters am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften beläuft. Dies sind derzeit 7.000 Euro monatlich.
Nach der nächsten Europawahl im Juni 2009 gelten also für alle Abgeordneten - egal, aus welchem Mitgliedsstaat sie kommen - gleiche und transparente Regeln.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Beer