Werden Sie dem Antrag 20/ 4886 der CDU/ CSU zum Thema ME/ CFS zustimmen und wenn nicht warum nicht?
Sehr geehrte Frau Dorn-Rancke,
Ich gehöre zu den mindestens 500.000 an ME/ CFS Erkrankten Menschen in Deutschland.
Der zum Thema ME/ CFS gestellte Antrag 20/ 4886 wurde, wie sie sicher wissen, am 19.01.2023 im Bundestag diskutiert. Alle Fraktionen waren sich einig, dass dringend etwas passieren muss, um den Erkrankten zu helfen.
Ich würde gerne wissen, ob Sie persönlich dem Antrag zustimmen werden?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Tanja S.
Liebe Tanja S.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Zunächst möchte ich vorausschicken, dass ich bezüglich Ihrer Anfrage einer Unterstützung des Antrags der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag leider die falsche Ansprechpartnerin bin: als Hessische Landtagsabgeordnete der Grünen wie als Hessische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst habe ich hierzu kein Stimmrecht.
Gleichwohl möchte ich Ihnen die Position unserer zuständigen Bundestagsabgeordneten im Gesundheitsausschuss weitergeben:
Sie können sich gewiss sein, dass uns GRÜNEN die politische wie vor allem auch die jeweils sehr persönliche Tragweite der Thematik sehr bewusst ist. Ich begrüße es daher grundsätzlich, dass die Union mit ihrem Antrag zu ME/CFS (Drucksache 20/4886) nun die Debatte im Bundestag erneut anregt. Als Ampel-Koalition haben unsere GRÜNEN Bundestagsabgeordneten das Thema auch bereits in vielen Debatten eingebracht.
Auch befassen wir uns hier in Hessen als Grüne inhaltlich, wie im Bund fraktionsübergreifend bereits seit Frühjahr 2022 im Rahmen einer Petition damit, welche Verbesserungen seitens der Politik möglich und nötig sind, um die Änderungen zur Versorgung von ME/CFS-Patient*innen im Gesundheitswesen anzustoßen.
Ich weiß um die großen Einschnitte und die schwierige Lage, in der Sie und andere an ME/CFS erkrankten Patient*innen und ihre Angehörigen sind, durch Ihre Einschränkungen im Alltag und z.T. den dauerhaften Pflegebedarf. Als eines von ganz wenigen Krankheitsbildern hat das Chronische Fatigue-Syndrom daher auch explizit Eingang in den Koalitionsvertrag im Bund/in Berlin gefunden. Hierbei haben wir uns als Grüne auf die Verbesserung der Forschung und der Versorgung verständigt.
Zur Forschungsförderung sind Haushaltsmittel des Bundes in Höhe von 16,5 Millionen Euro für 2022 und 2023 bewilligt und werden bereits bewirtschaftet. So wird mit der Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen einer klinischen Studie an der Charité – Universitätsmedizin Berlin aktuell die Wirksamkeit von drei Gruppen von bereits bekannten Medikamenten für die Behandlung von Patient*innen mit Long-Covid und Chronischem Fatigue Syndrom erforscht. Dies ist sehr wichtig, um potenzielle Behandlungsmöglichkeiten auf verschiedene Wirkstoffe auszuweiten. Gleichzeitig gibt es auch eine geplante Studie in Erlangen mit dem Medikament BC 007, das bislang in einigen wenigen Heilversuchen bei Long-Covid-Patient*innen erfolgreich getestet wurde.
Für uns Grüne ist es ein großes Anliegen, in Berlin gemeinsam mit den Ampel-Partner*innen die Versorgungssituation durch Spezialambulanzen zu verbessern, damit mehr Menschen schneller eine Diagnose bekommen, aufgrund derer sie adäquat behandelt werden können. Dazu wurde nun der Gemeinsame Bundesausschuss, der die inhaltlichen Vorgaben der gesundheitlichen Versorgung macht, per Gesetz beauftragt. Er soll bis Ende dieses Jahres eine Richtlinie erarbeiten für die interdisziplinäre und standardisierte Diagnostik von Long-Covid und ähnliche Krankheitsbildern wie etwa ME/CFS. Gleichzeitig wird dadurch festgelegt, wie den Versicherten ein zeitnaher Zugang zu einem multimodalen Therapieangebot gesichert werden kann.
Im Gesundheitsausschuss des Bundestages hat in der vorletzten Sitzungswoche eine Anhörung zum Antrag der CDU/CSU stattgefunden. Meine Fachkolleg*innen sind derzeit dabei, diese auszuwerten und sich mit den Berichterstatter*innen der anderen Fraktionen dazu zu beraten, wie die Petitionspunkte des CDU/CSU-Antrages vor dem Hintergrund der Expert*innenaussagen jeweils einzuschätzen sind und vor allem, welche davon tatsächlich konstruktiv umgesetzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Dorn